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Übernahmeangebot Angebot zur Übernahme eines Unternehmens, meistens mit genaueren Angaben über die erwarteten Bedingungen für diese Übernahme, insbesondere dem gebotenen Aktienkurs.

Überzeichnung Im Zusammenhang mit neu ausgegebenen Wertpapieren häufig entstehende Situation, bei der die Nachfrage nach den entsprechenden Werten das vorhandene Angebot gegebenenfalls sogar mehrfach übersteigt.

Ultimo Kurzbezeichnung für das Monatsende.

Ultimo-Auftrag/-Order Auftrag, dessen Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Monats gültig sein soll, im Unterschied zur tagesgültigen Order.

Ungeregelter Freiverkehr Die Einführung von Werten in den ungeregelten Freiverkehr, auch verkürzt Telefonverkehr genannt, kann jederzeit von einer Bank beim zuständigen Börsenausschuß ohne ein besonderes Verfahren beantragt werden. Im Gegensatz zur Einführung in die übrigen Marktsegmente, übernimmt der Wertpapieremittent dabei keine besonderen Verpflichtungen; er braucht bei der Antragstellung nicht mitzuwirken und trägt auch keine besonderen Einführungskosten. Deshalb eignet sich dieser Markt auch besonders für kleinere Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Zulassung zu den übrigen Marktsegmenten (noch) nicht erbringen wollen oder können. Grundsätzlich aber kann es vorkommen, daß ein und derselbe im ungeregelten Freiverkehr gehandelte Wert an einer andere Börse auch in einem anderen Marktsegment notiert ist (s.a. Geregelter Freiverkehr.)

Unterbewertung Bewertung einer Aktie oder eines Gesamtmarktes, gemessen am jeweils aktuellen Kursniveau, die im Vergleich zur Bewertung anderer Aktien oder Gesamtmärkte als zu niedrig erscheint. Als Vergleichsmaßstäbe werden dabei die üblichen, im Rahmen der Aktienanalyse untersuchten Indices (z.B. das Kurs-Gewinn-Verhältnis oder der cash flow je Aktie herangezogen.

Unterstützungslinie/-zone Ein in der charttechnischen Analyse geläufiger Begriff für die Kursregion, in der es einem Wertpapier, einem Gesamtmarkt o.ä. besonders schwer gelingen dürfte, weiter zu fallen. Gegensatz: Widerstandslinie.

Unverzinsliche Schatzanweisungen (vgl. Schatzanweisungen, Schatzwechsel).

Usancen Überkommene, aber nicht immer ausdrücklich festgelegte Regeln, Geschäftsgebaren o.ä., unter anderem die an einer Börse geltenden Regeln im Wertpapierhandel.

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