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Abfindung Eine gemäß Aktiengesetz bei Eingliederung einer Gesellschaft in eine andere den Aktionären der eingegliederten Gesellschaft zustehende Vergütung in Aktien der Hauptgesellschaft oder in bar.

Abgeld 1. Bei der Ausgabe neuer Wertpapiere gegebenenfalls sich ergebender Abschlag, meistens in Prozent ausgedrückt, um den der Ausgabekurs unter dem entsprechenden Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt Disagio. Gegenteil: Agio. 2. Beim Handel mit Optionsscheinen der zumeist in Prozent angegebene Betrag, um den der Bezug der Aktie über den gekauften Optionsschein billiger ist als der direkte Kauf dieser Aktie. Gegenteil: Prämie.

Abschlag Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund einer vorgenommenen Ausschüttung (Dividendenabschlag) am Tage der Auszahlung oder nach Fortfall des Bezugsrechts (Bezugsrechtsabschlag). Die Kurse werden an diesem Tage ex Div(idende) bzw. ex B(ezugsrecht)/ex BR notiert.

Abschlagsdividende In der Bundesrepublik unzulässige, im Ausland gängige Vorauszahlung auf die auf den Jahresabschluß gewährte Dividende, z. B. als Quartalsdividende.

Abwertung Herabsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu den anderen Währungen bestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr (Gegenteil: Aufwertung). Im allgemeinen kommt sie der Exportwirtschaft des entsprechenden Landes zugute, insofern die ausgeführten Waren im Ausland billiger erworben werden können. Die Importwirtschaft dagegen muß für die einzuführenden Waren mehr bezahlen, was sich auf die inländische Preisstabilität mittelfristig ungünstig auswirken kann.

Abzinsung Abzinsungspapiere sind Wertpapiere (z. B. bestimmte Formen von Sparbriefen, Bundesschatzbriefen usw.), bei denen der Anleger den für die gesamte Laufzeit vereinbarten Zins von vornherein vom Erwerbspreis abziehen kann.

Adjustierung Ist die Zurückrechnung oder Berichtigung eines Aktienkurses vor einer oder mehreren Kapitalerhöhungen, der Auszahlung einer Dividende o. ä., um einen angemessenen Vergleich der neuen Kurse mit den früheren zu ermöglichen.

ADRs Abkürzung für American Depository Receipts. Hinterlegungsscheine für Aktien, die an Stelle der Aktien selbst an der Börse gehandelt werden.

AG Abkürzung für Aktiengesellschaft.
Agio Aufgeld, meistens in Prozent ausgedrückt, um das z.B. der Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt. Gegenteil: Disagio.
AktG Abkürzung für Aktiengesetz. Es ist die Grundlage für die Rechtsstellung der Aktiengesellschaft und enthält alle wesentlichen Bestimmungen über die Gestaltung einer Aktiengesellschaft, die Entscheidungsorgane, die Kontrollgremien usw.

Aktienmarkt
Ist der Markt, an dem der gesamte Handel in Aktien inner- und außerhalb der eigentlichen Börse stattfindet. Er bildet neben dem umsatzstärkeren Anleihemarkt (Rentenmarkt) den zweiten wichtigen Teil des Wertpapierhandels. Man unterscheidet dabei in Deutschland den börslichen vom außerbörslichen Handel sowie zwischen den drei Marktsegmenten des amtlichen Handels, des geregelten Markts und des (geregelten und ungeregelten) Freiverkehrs; hinzu kommt der Markt, an dem Optionen gehandelt werden, die Deutsche Terminbörse vgl. DTB.

Aktiensplit Die Teilung (Splitting) einer Aktie oder eines Investmentanteils in zwei oder mehrere Aktien bzw. Anteile soll die optische Atraktivität der jeweiligen Werte nach einem möglicherweise erheblichen Kursanstieg erhöhen; aus schweren Aktien werden leichte Aktien gemacht. Da sich bei einem Split lediglich die Anzahl der Papiere verändert, ohne daß sich der eigentliche Wert, den diese Papiere insgesamt darstellen, verändert, bleibt auch der individuelle Depotwert nach einem A. der gleiche.

AKV Abkürzung für Deutsche Auslandskassenverein AG, die zentrale Verwaltungsstelle für ausländische Wertpapiere, die an den deutschen Börsen außerhalb des amtlichen Handels notiert werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sind jene Bestimmungen, die das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut regeln. Sie sind allgemeinverbindlich, auch wenn sie der einzelne Kunde nicht ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind möglich, sofern die Leitung des Kreditinstituts zustimmt; sie sollten schriftlich festgelegt werden.

Alte Aktien Im Gegensatz zu den Jungen Aktien, neu herausgegebenen Aktien voll dividendenberechtigte Aktien eines Unternehmens. Aus diesem Grund notieren sie in der Regel über dem Kurs der jungen Aktien, die ihrerseits nur so lange separat an der Börse gehandelt werden, wie dieser Unterschied besteht.

American Depository Receipts (ADRs) Vgl. ADRs.

American Stock Exchange (AMEX) Neben der New York Stock Exchange (NYSE) eine der bedeutendsten US-Wertpapierbörsen.

Amtlicher Devisenkurs Ist der an der Frankfurter Devisenbörse im sogenannten Fixing börsentägig offiziell festgestellte Preis für die amtlich notierten Währungen, dessen Höhe sich nach Angebot und Nachfrage richtet. Der jeweils als Geld -und Briefkurs ausgewiesene Wert wird von den Banken bei der Abrechnung von ausländischen Wertpapieren zugrunde gelegt, wobei in der Regel der Kurs gilt, der am Tage nach dem getätigten Börsenabschluß festgestellt wird.

Amtlicher Handel Der umfangreichste an den deutschen Börsen durchgeführte Handel in Wertpapieren, die nach einem festgelegten, strengen Verfahren zu diesem Handel zugelassen sind. Insbesondere unterliegen solche Unternehmen, deren Aktien in diesen Handel eingeführt werden sollen, einer strengen Publikationspflicht. Für die Kursfestsetzung in diesem Handel ist der Vorstand der jeweiligen Börse unter Mitwirkung der vereidigten, amtlichen Makler zuständig. Die entsprechenden Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlicht. (Vgl. auch die übrigen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels: geregelter Markt, Freiverkehr, Deutsche Terminbörse, Nichtamtlicher Handel.)

Amtlicher Makler
Amtlich bestellte und vereidigte Kursmakler, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen Freier Makler.

Anfangskurs Der erste festgestellte Kurs nach Börsenbeginn (Eröffnungskurs). Ein Anleger kann ausdrücklich bestimmen, daß sein Auftrag zu diesem Kurs ausgeführt werden soll. Dies empfiehlt sich beim Kauf, wenn er mit einem Anziehen der Kurse im Sitzungsverlauf rechnet, beim Verkauf, wenn er von einem nachgebenden Börsentrend überzeugt ist. Eine solche differenzierte Auftragsvergabe ist an den deutschen Börsen aber in der Regel nur möglich bei einem Ordervolumen von mindestens 50 Stück oder einem Vielfachen davon.

Anlagestrategie Die Art und Weise, wie ein Börsianer unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und Risiken an den Börsen (Börsentrend, Zinsentwicklung, Konjunkturlage usw.) planmäßig verfährt. Eine konservative Anlagestrategie wird z. B. den Sicherheitsgedanken (Erhaltung des bestehenden Kapitals) in den Vordergrund stellen und das jeweilige Depot schwergewichtig oder ausschließlich mit risikoärmeren Wertpapieren (Anleihen o. ä.) bestücken. Eine aggressive Anlagestrategie dagegen setzt auf den schnellen Gewinn, wird die Werte des Depots häufig umschichten, und zwar in risikoreichere, aber dafür um so schneller laufende Papiere (insbesondere auch in Optionsscheine) investieren.

Anleihen
Sammelbegriff für festverzinsliche Schuldverschreibungen mit vertraglich fixierter Tilgung, die den Schuldnern langfristige Finanzierungsmittel bereitstellen und wegen ihrer besonders guten Besicherung auch als mündelsichere Anlagen gelten. Man unterscheidet öffentliche Anleihen (Staat, Bund, Post, Bahn, Kommunen u. ä.) von Industrieanleihen (Industrieobligationen) und Anleihen von Hypothekenbanken (Pfandbriefe). Je nach Güte (Bonität) des Schuldners und allgemeinem Zinsniveau schwanken die Kursnotierungen für solche Anleihen. Bei insgesamt fallendem Zinstrend steigen die Kurse, bei steigendem Trend fallen sie. Je länger dabei die verbleibende Zeit bis zur restlosen Rückzahlung des Anleihebetrags (Restlaufzeit), desto stärker die Schwankungen. Bei unklarem oder eher steigendem Zinstrend setzt ein Anleger daher, so er die Anleihe gegebenenfalls vorzeitig wieder verkaufen möchte, vernünftigerweise eher auf kürzere Restlaufzeiten, bei fallenden Zinsen dagegen auf längere. (s.a. Renten)

Anleihemarkt Der Wertpapiermarkt, an dem die festverzinslichen Wertpapiere gehandelt werden. Die Kurse werden hier nicht wie am Aktienmarkt möglich fortlaufend notiert, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Börsensitzung einmal am Tag je nach Angebot und Nachfrage festgestellt.

Annuitätsanleihen sind Anleihen, deren Rückzahlung (Tilgung) möglicherweise nach einer bestimmten rückzahlungsfreien Zeit in gleichbleibenden Raten erfolgt, wobei diese Raten einen im Laufe der Rückzahlung abnehmenden Zinsanteil und den im Laufe der Zeit zunehmenden Tilgungsanteil umfassen.(Ratenanleihe)

Anteilschein Wertpapier, das einen Anteil an einem Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verbrieft. Der Wert dieses Anteils bemißt sich aus dem Kurswert des jeweiligen Fondsvermögens zuzüglich irgendwelcher noch ausstehender Forderungen, Bezugsrechte o. ä., geteilt durch die Summe der Anteilscheine.

Aktionär Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.

Aktie Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft (z.B. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Recht auf Dividende, Recht auf Bezug junger Aktien bei Kapitalerhöhungen). Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus Mantel, Dividendenscheinbogen und Erneuerungsschein zum Bezug neuer Dividendenscheinbögen. Den verbrieften Rechten nach unterscheidet man die am häufigsten vorkommenden Stammaktien von den Vorzugsaktien, die gegenüber den Stämmen gesonderte Bedingungen beim Stimmrecht, der Höhe der Dividendenzahlungen oder bei der Auflösung der Aktiengesellschaft verbriefen und daher bei der Kursnotierung je nach garantiertem Recht von der Höhe der Notierung für die Stammaktien abweichen können. Hinsichtlich der Übertragbarkeit der verbrieften Rechte auf andere werden die am einfachsten übertragbaren Inhaberaktien von Namensaktien unterschieden, die nur nach den von der Aktiengesellschaft gegebenenfalls festgelegten Bedingungen bei vinkulierten Aktien nur nach vorheriger Genehmigung weiterveräußert werden können. Schließlich stehen die jungen, noch nicht voll dividendenberechtigten Aktien den alten Aktien gegenüber.

Aktienanalyse Ist das nach verschiedenen Methoden und Gesichtspunkten durch geführte Verfahren zur Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens bzw. der Kurschancen der entsprechenden Aktien. Dabei werden bestimmte Kennzahlen erarbeitet, denen je nach Anlageschule ein unterschiedliches Gewicht beigemessen wird. So legen die sogenannten Fundamentalisten ihr Hauptaugenmerk auf den Verlauf der Konjunktur, den Auftragseingang, die Höhe der Zinsen, die Preisstabilität, die Auslastung der Unternehmenskapazitäten, das Kurs-GewinnVerhältnis, den Cash flow und die Rendite einer Aktie. Die Monetaristen interessieren sich vor allem für Fragen nach der Höhe der Geldmenge, der Inflation, des Zinsniveaus (Zinskurve, Realzinsen, Zinsdifferenzen usw.). Die Techniker dagegen versuchen anhand von Kursverläufen und Daten über die Höhe der zustande gekommenen Umsätze typische Formationen o. ä. zu erkennen, die sie als Signale für den Kauf oder Verkauf einer Aktie interpretieren. Die Psychologen schließlich untersuchen insbesondere das gegebene Konsumverhalten, die Entwicklung des Geschäftsklimas sowie die allgemeine Stimmung unter den professionellen wie den nicht professionellen Börsianern. Für eine angemessene Bewertung des Kurspotentials einer Aktie kommt es auf die richtige Gewichtung der einzelnen, von den verschiedenen Analyseschulen erarbeiteten Kenngrößen an.

Aktienfonds Heißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwalteten Vermögen, die ausschließlich oder überwiegend in Aktien angelegt sind.

Aktiengesellschaft (AG)
Ist ein Unternehmen, dessen Gesellschafter (Aktionäre) über den Kauf von Aktien am Grundkapital dieses Unternehmens beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung, nicht aber mit ihrem übrigen Vermögen. Ziel und Zweck einer Aktiengesellschaft ist es, über die Ausgabe von Aktien erhebliche Kapitalsummen für Investitionen o. ä. zu besorgen und das Unternehmensrisiko auf viele Schultern zu verteilen. Die Mitwirkungsrechte an Entscheidungen des Unternehmens beschränken sich für den Aktionär im wesentlichen auf seine (mögliche) Stimmabgabe in der Hauptversammlung, auf der über die Mitglieder des Aufsichtsrates, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden wird.

Aktienindex Kennzahl, die die Kursentwicklung eines Aktienmarktes oder eines bestimmten Teilmarktes (Branchen o. ä.) repräsentativ widerspiegeln soll. Je nach Berechnungsmethode und dem Umfang der einbezogenen Werte ist der eine Index aussagekräftiger als ein anderer. Wichtige Aktienindizes in Deutschland: FAZ-Index der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der während der Börsensitzung laufend ermittelte DAX-Index (Deutscher A.), der Index der Börsenzeitung sowie die Aktien -und Branchenindizes der Commerzbank und der Westdeutschen Landesbank. US-Indizes: vor allem der Dow-Jones-Index (30 umsatzstarke, an der New York Stock Exchange gehandelte Aktien) und der umfassendere Standard & Poors-500-Index (500 Industriewerte) Japan: Nikkei-Index, Großbritannien: Industrie-, SE-100- und Goldminen-Indizes der Financial Times.

Aktienkapital
Ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (auch: Nenn- oder Nominalkapital), an der ein Aktionär im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zu diesem Kapital beteiligt ist. Die Nennbeträge deutscher Aktien lauten in der Regel auf 50, 100, manchmal auch auf 1.000 DM, so daß im mittleren Fall (Nominalbetrag = 100 DM) ein Aktionär mit 100 Aktien an einer Aktiengesellschaft mit einem angenommenen Grundkapital von 10 Mill. DM einen 1.000stel-Anteil besäße. Bei der Auftragsvergabe besonders an ausländische Börsen muß der Anleger genauestens den jeweiligen Nennbetrag des georderten Werts kennen, der z.B. an den spanischen Börsen statt 500 auch schon einmal 5.000 Pts. betragen kann. Ansonsten könnte es sein, daß er bei einem Kaufauftrag mit der zehnfachen Summe agiert, die er eigentlich für die jeweilige Position vorgesehen hatte.

Antizyklisch Ein antizyklisches Anlageverhalten ist eine Spekulation gegen den herrschenden Trend an der Börse oder in einem bestimmten Wertpapier, in der Erwartung, daß sich der bestehende Trend bald umkehren wird. Der Börsianer kauft in diesem Fall eher bei fallenden, verkauft eher bei steigenden Kursen. Gegensatz: prozyklisch

Arbitrage Ist die Ausnutzung unterschiedlicher Preise für denselben Gegenstand zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Finanzplätzen. So kann der über schnellste Informationsmittel verfügende Börsianer gelegentlich dieselbe Aktie an der Börse X um einige Prozentpunkte günstiger erwerben, als er sie zum selben Zeitpunkt an der Börse Y verkaufen kann. Ähnliche Möglichkeiten ergeben sich gelegentlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Optionsanleihen mit noch anhängendem Optionsschein (Anleihen cum) und der sofortigen getrennten Weiterveräußerung der Anleihen ohne Optionsscheine (Anleihen ex) und der Optionsscheine, da der Kauf solcher Scheine über die Anleihe oft günstiger ist als der direkte Erwerb. Der größte, allerdings nur für den professionellen Handel praktikable Markt für Arbitragegeschäfte ist die Devisenbörse.

Arrondieren Den Bestand eines bestimmten Wertpapiers durch Zu- oder Verkauf auf eine runde Stückzahl bringen.

Attentismus Die Zurückhaltung von Anlegern oder Kreditnehmern in Erwartung noch günstigerer Anlage- oder Kreditmöglichkeiten.

Aufgeld 1. Bei der Ausgabe neuer Wertpapiere gegebenenfalls sich ergebender Aufschlag, meistens in Prozent ausgedrückt, um den der Ausgabekurs über dem entsprechenden Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt Agio Gegenteil: Abgeld/Disagio.
2. Beim Handel mit Optionsscheinen der zumeist in Prozent angegebene Betrag, um den der Bezug der Aktie über den gekauften Optionsschein teurer ist als der direkte Kauf dieser Aktie. Berechnungsformel: Prozentuales Aufgeld = (Optionsscheinkurs/Währung*Bezugsverhältnis+ Bezugspreis Aktienkurs)/Aktienkurs*100. Jährliches Aufgeld = prozentuales Aufgeld/Restlaufzeit in Jahren. Gegenteil: / negative Prämie.

Aufsichtsrat (AR) Der AR ist das für die überwachung der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft zuständige, bei Aktiengesellschaften von der Hauptversammlung und je nach Beschäftigtenzahl der Unternehmung von der Belegschaft gewählte Organ. Bei Aktiengesellschaften besteht er aus mindestens 3 Mitgliedern, die nicht zugleich dem Vorstand angehören dürfen.

Aufwertung Heraufsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu den anderen Währungen bestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr (Gegenteil: Abwertung). Im allgemeinen geht sie zu Lasten der Exportwirtschaft des entsprechenden Landes, da die ins Ausland ausgeführten Waren dort bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen teurer werden, während eingeführte Waren günstiger erstanden werden können.

Auktion Ein an einigen ausländischen Börsen gebräuchliches Verfahren der Kursfestsetzung, vor allem bei neu eingeführten Wertpapieren, bei dem in der Regel jene Händler den Zuschlag erhalten, die die jeweils höchsten Preise (Kurse) für das Wertpapier bieten.

Ausführungsanzeige Heißt die (zumeist nur mündlich gegebene) Mitteilung der Bank an ihren Kunden über die erfolgte Ausführung seines Börsenauftrags. Bei Inlandsaufträgen sollte sie noch am Tage des Handels möglich sein, bei Auslandsaufträgen innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Ausgabepreis Nennt man den Preis, zu dem ein Anteil an einem Investmentfonds erworben werden kann. Die Höhe dieses täglich ermittelten Preises ergibt sich aus dem jeweiligen Börsenwert des Fondsvermögens, geteilt durch die Summe der umlaufenden Anteile, zuzüglich einer Verkaufsprovision. Gegensatz: Rücknahmepreis.

Auslandsanleihe Festverzinsliche Wertpapiere, die entweder im Ausland herausgebracht (emittiert) werden und auf ausländische Währung lauten oder auch die von ausländischen Schuldnern in Deutschland emittierten und auf DM lautenden Anleihen.

Auslosung Wird die Rückzahlung einer Anleihe nach einer Reihe von tilgungsfreien Jahren in Raten über einen längeren Zeitraum hinweg vorgenommen, so entscheidet zum jeweiligen Fälligkeitstermin das Los darüber, für welche Seriennummern die Tilgung erfolgt (s.a Ziehung).

Ausschüttung Alle an die Teilhaber eines Unternehmens vorgenommenen Zahlungen wie Dividenden, Boni, Gratisaktien usw.

Außerbörslicher Handel
Der außerhalb der eigentlichen Börsensitzung und der Verantwortung der Börsenvorstände durchgeführte Handel mit Wertpapieren (z. B. in der Vor- oder Nachbörse, aber auch im außerbörslichen Telefonverkehr) (vgl. Aktienmarkt).

Aussetzen der Kursnotierung In besonderen Fällen, z.B. kurz vor der Bekanntgabe wichtiger Unternehmensinformationen, kann der Börsenvorstand beschließen, den Handel mit einem Wertpapier für einen gewissen Zeitraum auszusetzen, um allen Börsenteilnehmern die gleiche Chance einzuräumen, ihre Dispostionen den möglicherweise entstandenen gravierenden Veränderungen anzupassen.

Ausstattung Nennt man die im Zuge der Ausgabe (Emission) einer neuen Anleihe festgelegten Bedingungen über die Höhe der zugesicherten Verzinsung, der Laufzeit, der Tilgung usw

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