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Deflation Vgl. Inflation

Depot Im weiteren Sinne der Ort, an dem Wertgegenstände, z.B. Wertpapiere, aufbewahrt werden. Im Wertpapiergeschäft diese Wertpapiere selbst, die auf einem gesonderten Konto, dem D.- Konto, verbucht und für den Kunden einer Bank gegen eine entsprechende Gebühr verwaltet werden.

Depotauszug Die in der Regel am Jahresende von der Bank ihren Kunden zugestellte Aufstellung ihres Wertpapierbestands mit Angaben über die vorhandenen Stückzahlen, die gegebenen Einzelkurse am Stichtag und den Gesamtwert des Wertpapiervermögens.

Depotprüfung Die jährlich von vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ernannten Fachkräften im Schutzinteresse der Kunden durchgeführte überprüfung des Depot- und Effektengeschäfts einer Bank.

Depotstimmrecht Das im Einzelfall nach genau spezifizierten Weisungen oder mittels einer Pauschalerklärung des Aktionärs der depotführenden Bank eingeräumte Recht zur Stimmabgabe im Rahmen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.

Depression Ein im Zuge eines anhaltenden konjunkturellen Niedergangs (Rezession) stattfindender massiver Einbruch in der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, zumeist mit erheblichen Auswirkungen auch auf die übrigen Bereiche des menschlichen Zusammenlebens.

Deregulierung Nennt man den Abbau staatlicher Vorschriften, Einschränkungen und Behinderungen an den Kapitalmärkten und die damit einhergehende Öffnung dieser Märkte für den international orientierten Investor.

Deutsche Bundesbank Die 1957 errichtete Notenbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt und ihren Hauptverwaltungen (Landeszentralbanken) in den einzelnen Bundesländern. Organe der DB sind der Zentralbankrat (bestehend aus den Präsidenten der Landeszentralbanken), der Bundesbankpräsident, das Direktorium und die Vorstände der einzelnen Landeszentralbanken. Die Hauptaufgabe der DB liegt in der Regelung der Geld- und Kreditversorgung der Wirtschaft nach der Maßgabe, die Währung nach außen zu sichern, ihre Kaufkraft im Inland zu erhalten und die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie über die Regelung der Diskont-, Lombard- und Mindestreservesätze sowie über ihre Eingriffe (Interventionen) am Devisen-, Geld - und Kapitalmarkt (Offenmarktpolitik). Von Weisungen der Bundesregierung oder anderen staatlichen Stellen ist die DB unabhängig.

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) Ist der Name des größten eingetragenen Aktionärsvereins in Deutschland, der sich in besonderer Weise um die Förderung der Wertpapieranlage und die Vertretung der Interessen von Wertpapierbesitzern verdient gemacht hat. Anschrift: Humboldtstraße 9, 40237 Düsseldorf.

Deutsche Terminbörse Die DTB ist die seit Anfang 1990 in Deutschland betriebene Börse für Options- und Termingeschäfte auf deutsche Aktien, Indizes usw. mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie löst den bis dahin an den deutschen Börsen betriebenen Aktienoptionshandel ab, der den Anforderungen eines modernen Marktes nicht mehr entsprach. Gegenüber diesem Handel bietet sie durch eine Anlehnung an internationalen Standards den Marktteilnehmern erhebliche Vorteile:
1. Verkäufer einer Kauf- oder Verkaufsoption (Stillhalter in Stücken oder in Geld) können ihre Position jederzeit bis zum letzten Handelstag durch Rückkauf glattstellen (Closing transaction).
2. Market-Maker sorgen für eine hohe Marktliquidität, insofern sie verpflichtet sind, jederzeit verbindliche Geld- und Brief-Kurse zu stellen.
3. Hohe Markttransparenz durch Angabe und Abfrage von Angebot und Nachfrage sowie des handelbaren Volumens auf dem Händlerbildschirm (elektronisches Handelssystem).
4. Fortwährende Abschöpfungsmöglichkeit (Arbitrage) von Preisdifferenzen während der Handelszeit führen zu marktgerechten Preisen im Verhältnis zum Kurs des Basiswerts.
5. Möglichkeit der Eröffnung einer Optionskombination durch gleichzeitigen Kauf und/oder Verkauf von Optionsserien, um bestimmte Strategien auf individuelle Einschätzungen und Bedürfnisse abzustimmen. Zum Handel mit Optionen und Terminkontrakten vgl. Optionen, Call, Put usw.

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse Die DVFA ist ein Zusammenschluß von Wirtschafts- und Bankfachleuten, die sich zum Ziel gesetzt haben, einheitliche Methoden zur Analyse und Bewertung von Aktiengesellschaften zu entwickeln (vgl. DVFA-Ergebnis).

DAX - Index Der DAX - Index wurde am 1.Juli 1988 eingeführt. Grundlage der Berechnung dieses Index sind die gewichteten Kurse von 30 Standardwerte deutscher Aktien höchster Qualität. Im Gegensatz zum FAZ-Index, der ein reiner Kurs-Index ist, ist der DAX ein PerformanceIndex. Während dieser Dividendenzahlungen unberücksichtigt läßt, werden die am Tage des Dividendenabschlags sich vom Kurs her ergebenden Abzüge im DAX berücksichtigt. Es wird unterstellt, daß die Bardividende wieder in den gleichen Titel investiert wird, so daß Gewinn- bzw. Dividendenausschüttungen der Unternehmen nicht zu einem Kursrückgang der entsprechenden Werte des DAX führen. DAX ist eine geschützte Marke der Deutschen Börse AG

Devisen Nennt man alle ausländischen Währungen, insofern sie als Guthaben oder Wertpapiere (z.B. auch Schecks und Wechsel) Forderungen gegenüber dem Ausland darstellen. Dazu zählt nicht ausländisches Bargeld, das als Sorten bezeichnet wird.

Devisenbörse Der Ort, an dem fremde Währungen im amtlichen Markt gehandelt werden. In Deutschland befinden sich solche Devisenbörsen in Frankfurt (Leitbörse), Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München, wobei die amtlichen Tageskurse zum sogenannten Fixing gegen 13:00 unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank in Frankfurt ermittelt und an allen fünf Börsenplätzen gleichlautend notiert werden. Außerbörslich handeln die Banken Devisen untereinander in erheblichem Umfang im Telefonverkehr.

Devisenhandel Der an der Devisenbörse, im wesentlich größeren Umfang aber im außerbörslichen Verkehr unter den Banken stattfindende Handel mit ausländischen Währungen.

Devisenkurs Ist der im Devisenhandel ermittelte Preis für eine ausländische Währung, der in der Regel als Brief- und Geldkurs gestellt wird. Er bildet sich für die amtlich notierten Währungen im amtlichen Handel als Ergebnis von Angebot und Nachfrage und unter Mitwirkung der Bundesbank. Bei festen Wechselkursen, wie sie etwa zwischen den Währungen der EG-Länder gelten, ist die Bundesbank an bestimmten Interventionspunkten verpflichtet, in den Markt einzugreifen, um die Währung innerhalb der vereinbarten Bandbreite zu halten. Bei flexiblen Wechselkursen interveniert sie gelegentlich auf ähnliche Weise, um ihrer eigenen Währungspolitik Nachdruck zu verleihen und allzu große, plötzliche Kursschwankungen im Interesse der eigenen Wirtschaft zu verhindern.

Devisenoption Gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie erworbenes Recht, eine ausländische Währung innerhalb eines festen Zeitraums zu einem bestimmten Kurs (Basispreis) kaufen oder verkaufen zu können. vgl. Optionen, Call, Put.

Devisenoptionsscheine Spezielle Form der Optionsscheine, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Laufzeit) nicht den Bezug von Aktien o.ä., sondern den von Währungseinheiten zu einem bestimmten Kurs Basispreis verbriefen.

Devisentermingeschäft Das Devisentermingeschäft ist ein Handelsgeschäft zwischen zwei Kontrahenten mit der Maßgabe, einen festgelegten Betrag in ausländischer Währung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem vorher festgelegten Kurs abzunehmen bzw. zu liefern. Im Gegensatz zum Devisenoptionsgeschäft, bei dem der Käufer einer Kauf- oder Verkaufsoption selbst entscheiden kann, ob er diese Option überhaupt ausüben will, übernehmen die Kontrahenten beim D. eine Erfüllungspflicht. D.e dienen in der Regel zur Absicherung von Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Waren- oder Finanzierungsgeschäften, die in ausländischen Währungen zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden.

Differenzeinwand Vor der 1990 in Kraft getretenen Novellierung des Börsengesetzes manchmal geltend gemachter Einwand von nicht börsentermingeschäftsfähigen Anlegern gegen Nachschußforderungen von Banken, Brokern usw., mit denen trotz fehlender Börsentermingeschäftsfähigkeit solche Geschäfte abgeschlossen worden sind. Nach 53 Börsengesetz waren börsentermingeschäftsfähig nur Vollkaufleute, Börsenleute, die Börsengeschäfte berufsmäßig betreiben, und Ausländer (vgl. auch: Termineinwand). Heute sind auch Privatanleger börsentermingeschäftsfähig, wenn sie von ihrem Kreditinstitut ausdrücklich auf die hohen Risiken bei solchen Geschäften hingewiesen worden sind.

Disagio Abgeld, meistens in Prozent ausgedrückt, um das z.B. der Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt. Gegenteil: Agio.

Diskont Vorgenommener Abzug von Zinsen auf einen später fällig werdenden Betrag, z.B. bei vor Fälligkeit bei der Bank eingereichten Wechseln, bei Finanzierungs-Schätzen des Bundes o. ä.

Diskontsatz Ist der Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank bzw. ihre Niederlassungen in den einzelnen Ländern (Landeszentralbanken) Wechsel ankauft, die ihr von den Banken angeboten werden. Die Banken können sich auf diese Weise kurzfristig Liquidität verschaffen, indem sie die von ihren Kunden entgegengenommenen und mit einem höheren Zinssatz diskontierten Wechsel mit einem niedrigeren Zinssatz an die Bundesbank abgeben. Da der von der Bundesbank festgelegte Abrechnungssatz nur für dieses Weiterveräußerungsgeschäft mit den Banken gilt, müßte eigentlich vom Rediskontsatz gesprochen werden. Der D. hat in der Regel erheblichen Einfluß auf die Zinsentwicklung auch des übrigen Finanz- und Kapitalmarkts und ist für die Bundesbank daher eines der schärfsten Instrumente zur Steuerung der allgemeinen Liquidität, Preisstabilität und übrigen wirtschaftlichen Entwicklung. (s.a. Lombardsatz )

Dividende Ist der ausgezahlte Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, zumeist in DM pro Stück oder in Prozent vom Nominalwert angegeben. Je nach Gewinnentwicklung kann diese D. einmal höher, ein anderes Mal niedriger ausfallen oder gar bei besonders ungünstiger Geschäftsentwicklung ganz wegfallen. In der Bundesrepublik wird sie in der Regel jährlich, im Ausland häufig auch quartalsweise gezahlt. Man unterscheidet zwischen der Nettodividende, das ist der Betrag, der nach Abzug der Kapitalertragssteuer und ohne Körperschaftssteuerguthaben dem Aktionär direkt gutgebracht wird, und der Bruttodividende; in diesem Betrag sind die 25%ige Kapitalertragssteuer und etwaige Körperschaftssteuerguthaben noch enthalten. Aus der Höhe der Dividende im Vergleich zum jeweiligen Aktienkurs läßt sich die Dividendenrendite ermitteln. Sie ist eine unter konservativen Anlagegesichtspunkten bedeutende Kennzahl, insofern sie einen Vergleich mit der am übrigen Kapitalmarkt erzielbaren Verzinsung erlaubt.

Dividendenabschlag Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund der vorgenommenen Gewinnausschüttung am Tag der Auszahlung. Die Kurse werden an diesem Tag ex Div(idende) notiert.

Dividendengarantie Die häufig bei Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingegangene Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Zahlung einer bestimmten Dividende.

Dividendenrendite Sie gibt an, wie sich ein angelegtes Kapital unter Zugrundelegung des jeweils gültigen Börsenkurses einer Aktie und einer bestimmten Dividende verzinst. Berechnungsformel: (Dividende x 100) : Aktienkurs. Die Höhe dieser Verzinsung konkurriert mit der am übrigen Kapitalmarkt erreichbaren Zinshöhe. Dadurch ist ein Vergleich eines Investments in Aktien mit dem in festverzinslichen Wertpapieren möglich. In Börsenphasen mit nachgebendem Trend sind aus diesem Grund im allgemeinen Werte mit hoher Dividendenrendite weniger stark gefährdet als andere, insofern ihr Abschwungspotential aufgrund ihrer relativ hohen Dividendenrendite begrenzt erscheint.

Dividendenschein Der auf dem Bogen einer Aktie abgedruckte Berechtigungsschein zur Auszahlung der Dividende an den Überbringer.

Dividendenwerte Aktien, Genußscheine o.ä. Wertpapiere, auf die Dividende gezahlt wird.

Dollar-Anleihen Festverzinsliche Wertpapiere in US-Dollar von amerikanischen oder international agierenden Emittenten (Staat, Banken, Wirtschaft).

Doppelbesteuerungsabkommen Abkommen zwischen der Bundesrepublik und einem anderen Land, nach dem auf ausländischen Wertpapierbesitz im Ausland bereits angefallene Steuern auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividende usw.) auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet werden.

Doppelplus -minusankündigung (++ --) Kurszusätze im vorbörslichen oder börslichen Handel, die eine Veränderung des Wertpapierkurses nach oben (Plus) oder unten (Minus) um mindestens 10% bei Aktien, Wandelanleihen, und Optionsscheinen, signalisieren.

Doppelwährungsanleihen Anleihen, bei denen in der Regel Ausgabe- und Zinszahlungswährung einerseits, Tilgungswährung andererseits verschieden sind.

Dow-Jones-Index (DJI) Bedeutendster Aktienindex der westlichen Welt, in dem die Kursentwickung der 30 wichtigsten amerikanischen Börsenwerte zum Ausdruck kommt.

DVFA-Ergebnis Ergebnisberechnung nach der Formel der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung, die einen exakten Vergleich zwischen verschiedenen Aktiengesellschaften ermöglichen soll und den Jahresgewinn eines Unternehmens, korrigiert um etwaige Sondereinflüsse, widerspiegelt.



































































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