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Pari-Kurs Kurs, der genau mit dem Nennwert des Wertpapiers übereinstimmt. Eine Anleihe, die zu pari herausgegeben wird, hat dann einen Kurs von 100%. Wird sie unter pari ausgegeben, wie dies bei Neuemissionen häufig der Fall ist, ergibt sich daraus eine höhere Realverzinsung als durch den vereinbarten Nominalzinssatz ausgedrückt; denn der Erwerber investiert weniger als 100% vom Nominalwert der Anleihe, erhält andererseits aber auf eben diesen Nominalwert die angegebenen Zinsen.

Parität Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander.

Parkett Bezeichnung für den Ort, an dem der Börsenhandel stattfindet und den nur die zugelassenen Börsenbesucher (Makler, Händler usw.) betreten dürfen. Gelegentliche private Besucher dagegen können die Börsensitzung von der sogenannten Galerie aus verfolgen.

Penny stocks Amerikanische Bezeichnung für in der Regel hochspekulative Aktien mit ausgesprochen niedrigem Kurswert von zumeist weniger als einem Dollar.

PER (price earnings ratio) (vgl. KGV Kurs-/ Gewinn-Verhältnis)

Per Erscheinen (vgl. Handel per Erscheinen)

Performance Im weiteren Sinne die Wertentwicklung eines spekulativen Investments bzw. Wertpapierdepots. Im engeren Sinne der Wertzuwachs des Vermögens einer Investmentgesellschaft als Ausdruck der Leistung seiner Vermögensverwalter. Das Management von Investmentgesellschaften muß sich regelmäßig solchen Bewertungsprozeduren unterziehen und unterliegt daher einem starken Konkurrenzdruck.

Pfandbriefe Von Hypothekenbanken ausgegebene, langfristige Schuldverschreibungen, die der Finanzierung von Baukrediten dienen und wegen der Beleihung von Grundvermögen besonders gut gesichert erscheinen.

Plazierung Unterbringung von (zumeist neu herausgegebenen) Wertpapieren an der Börse oder direkt beim Anlagepublikum.

Plusankündigung
Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach oben um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisiert; bei Doppelplusankündigung (++) um mindestens 10%. Gegensatz: Minusankündigung.

Point&Figure -Analyse/-Methode Instrument der technischen Aktienanalyse, die sich von der herkömmlichen Analyse anhand von Balken- und Linien-Charts vor allem durch das Fehlen von Zeit- und Umsatzfaktoren, die Vernachlässigung kleinerer Kursbewegungen und die andersartige formale Darstellungsform unterscheidet.

Portefeuille Gesamtbestand von Wertpapieren.

Portfolio (vgl. Portefeuille)

Prämie (vgl. Abgeld, Aufgeld, Optionspreis,)

Price-earnings-ratio (vgl. KGV -Kurs/ Gewinn-Verhältnis)

Privatplazierung Unterbringung einer neu emittierten, nicht für den amtlichen Handel vorgesehenen Anleihe in festen Händen.

Prospekthaftung Haftung von Emittent und Konsortialinstituten für Schäden, die dem Anleger wegen fahrlässiger, fehlerhafter oder absichtlich irreführender Angaben im Emissionsprospekt entstehen.

Provision Bei Börsengeschäften Vergütung für die Leistung der Bank beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie beträgt bei Aktien und Optionsscheinen im allgemeinen 1% vom Gesamtkurswert und bei Anleihen o.ä. etwa 0,5%, ist aber in der Höhe zwischen Kunden und Bank frei aushandelbar.

Prozentnotierung Im Gegensatz zur Stücknotierung eine in Prozent vom Nominalwert des Wertpapiers ausgedrückte Kursangabe, wie sie z.B. für Anleihen üblich ist. Sie gilt z.B. noch für Notierungen an den spanischen Börsen.

Prozyklisch Gegenteil: Antizyklisch

Publizitätspflicht Unternehmen, die ihre Aktien an einer Börse handeln lassen wollen, unterwerfen sich damit einer besonderen Verpflichtung zur regelmäßigen Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung ihrer Geschäfte. Die Art und der Umfang dieser P. richten sich nach den Bestimmungen, die für die verschiedenen Marktsegmente der Börse (amtlicher Handel, geregelter Markt usw.) erlassen worden sind. Kommen die Unternehmen dieser Verpflichtung nicht oder in ungenügendem Ausmaß nach, kann die Kursfeststellung auf Betreiben des Zulassungsausschusses ausgesetzt bzw. die Zulassung zum Handel zurückgezogen werden.

Put Nennt man eine Verkaufsoption bzw. den dieser zugrundeliegenden Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z.B. eine Aktie, eine Unze Feingold, o.ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Geld) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) die vereinbarte Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muß. Dafür erhält er vom Erwerber des put eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines put rechnet mit fallenden Kursen und profitiert daran durch die Option überproportional. Ist er bereits im Besitz der entsprechenden Bezugswerte, kann er sie auf diese Weise gegen Verluste absichern. Bei tatsächlich gefallenen Kursen hat er dann im wesentlichen zwei Alternativen: Er kann die Option mit Gewinn verkaufen und damit den eingetretenen Kursverlust auf den Bezugswert wahrscheinlich ungefähr ausgleichen; er kann den Bezugswert verkaufen und mit dem put auf einen weiteren Kursverfall spekulieren. Der Verkäufer eines put erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse; in diesem Fall wird sein Kontrahent die Option kaum ausüben, so daß er die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbuchen kann. Da dieser Stillhalter (in Geld) aber die Papiere auch abnehmen muß, wenn sie wider Erwarten massive Kursverluste verzeichnen, ist sein Risiko ganz erheblich. Gegensatz: Call

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