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ECU European Currency Unit, die europäische Währungseinheit, die sich aufgrund eines sogenannten Währungskorbs, in dem alle europäischen Währungen mit einem festen Betrag eingebracht worden sind, berechnet.

Effekten ältere Bezeichnung für Wertpapiere

Effektengeschäfte Geschäfte mit Wertpapieren

Effektengiroverkehr Die im Clearing stattfindende, quasi ohne Austausch tatsächlicher Stücke vorgenommene Verrechnung von Wertpapiergeschäften zwischen den Banken.

Effektenkommissionsgeschäfte Nennt man jene Wertpapiergeschäfte, bei denen die Bank lediglich als Kommissionär auftritt und also im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden handelt. Dies ist bei allen Geschäften der Fall, die über den amtlichen Handel und den geregelten Markt laufen. In allen anderen Fällen handelt die Bank üblicherweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Effektenlombardkredit Ist ein Kredit, bei dem der Inhaber der Effekten seinen Wertpapierbestand als Sicherheit der Bank verpfändet. Da der jeweilige Wert dieses Bestandes je nach Kursentwicklung der Einzelwerte an der Börse mitunter erheblichen Schwankungen unterworfen ist, werden die Wertpapiere nicht mit ihrem vollen Kurswert als Sicherheit anerkannt, sondern immer nur mit gewissen, in Prozenten des jeweiligen Kurswertes angegebenen Abschlägen (vgl. Beleihungswert).

Effektive Stücke Tatsächlich physisch vorhandene Wertpapiere mit Mantel, Bogen, Zins- oder Dividendenschein.

Effektivverzinsung Die tatsächliche Verzinsung, die ein Wertpapier unter Berücksichtigung aller Ankaufs- und Verkaufsgebühren, des Erwerbs- und Rückzahlungskurses, eventueller Ab- oder Aufschläge (Agio, Disagio), der Laufzeit und der Form der Tilgung usw. erbringt. Gegensatz: Nominalzins (vgl. dagegen: Rendite).

Eigenhandel Der auf Rechnung und Konto der Kreditinstitute vorgenommene Handel mit Wertpapieren. Geht ein Wertpapiergeschäft in einem am amtlichen Markt gehandelten Wert auf Aufträge von Kunden zurück, unterliegt er in der Regel dem Börsenzwang, falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat. In diesem Fall wäre es der Bank untersagt, den Kunden unter Umgehung der Börse aus eigenen Beständen zu bedienen.

Eindecken Hat ein Börsianer z. B. Aktien verkauft, in der Hoffnung, sie bei einem erwarteten Kursabschwung billiger erwerben zu können (Leerverkauf) muß er diese Leerposition baldmöglichst glattstellen, indem er sich mit den entsprechenden Papieren eindeckt.

Einheitskurs Kassakurs, Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter Kurs. Bei Wertpapieren, die auch zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung etwa nach Ende der ersten Börsensitzung. Der Einheits- oder Kassakurs ist für alle Börsenaufträge maßgebend, die eine bestimmte Stückzahl (in der Regel 50 Stück oder ein Vielfaches davon) nicht erreichen, die auf Kundenwunsch ausdrücklich zum Kassakurs abgerechnet werden sollen oder Wertpapiere betreffen, die gar nicht zum variablen Handel zugelassen sind.

Emission Nennt man die Ausgabe neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.), die in der Bundesrepublik im wesentlichen unter Einschaltung der Kreditinstitute erfolgt, welche sich zu diesem Zweck mit anderen Instituten zu einem Konsortium zusammenschließen.

Emissionskurs Ausgabekurs

Emissionsinstitut Die federführende (konsortialführende) Bank, die die Ausgabe neuer Wertpapiere durchführt.

Emittent Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaft usw., die Wertpapiere ausgeben und für die darin verbrieften Rechte haften.

enger Markt Ein für den Käufer und Verkäufer von Wertpapieren mitunter besonders schwieriger Markt, insofern die durchschnittlichen Tagesumsätze in einem bestimmten Wert relativ niedrig sind, so daß größere Aufträge häufig nicht an einem einzigen Börsentag untergebracht werden können. Die Ursache dafür kann darin liegen, daß sich der überwiegende Anteil der überhaupt verfügbaren Wertpapiere in wenigen, festen Händen befindet; sie kann aber auch einfach damit zu tun haben, daß die ausgegebene Anzahl der Wertpapiere vergleichsweise gering ist. Enge Märkte müssen den Börsianer zu besonders großer Sorgfalt veranlassen; insbesondere verlangen sie eine strenge Limitierung der Aufträge oder eine Verteilung auf mehrere Termine, um gegen plötzliche, zufällige Schwankungen gewappnet zu sein. Betrifft diese Marktenge nicht nur einen Einzelwert, sondern die Gesamtsituation der Börse selbst, spricht man auch von einer engen Börse, manchmal sogar mit abwertendem Unterton von einer Exotenbörse.

Erfüllung Lieferung und Bezahlung des dem Kontrakt zugrunde liegenden Gegenstandes oder Barausgleich Cash settlement bei Fälligkeit des Kontrakts. Das Cash-Settlement ersetzt bei einigen Future-Kontrakten Lieferung und Zahlung, indem der realisierte Gewinn oder Verlust bar ausgeglichen wird.

Erneuerungsschein(Talon) Berechtigungsschein zur Aushändigung neuer Zins oder Dividendenscheine, sobald die alten Kupons verbraucht sind.

Eröffnungskurs Der bei Beginn der Börse im variablen Handel festgestellte erste Kurs.

Eskomptieren Ein erwartetes Ereignis (z.B. Dividendenanhebung, Zinssenkung usw.) im Kurs bereits vorwegnehmen.

Eurobonds Sind die am Euromarkt gehandelten Anleihen.

Euromarkt Der unter Banken und Großunternehmen im wesentlichen im europäischen Raum beheimatete, nicht ortsgebundene Markt für den Handel mit fest und variabel verzinslichen Anleihen.

Euro-Notes Nennt man die am Euromarkt gehandelten kurzfristigen Schuldscheine.

Europäisches Währungssystem (EWS) Der Verbund, in dem über die europäische Währungseinheit ECU als Bezugspunkt die Währungen der EG-Staaten aneinandergekoppelt sind. Um einen bestimmten Mittelkurs herum dürfen die Währungen der EG-Staaten nur in einer Bandbreite von 2,25% (ausnahmsweise auch 6%) in beide Richtungen schwanken (oberer, unterer Interventionspunkt), ehe die Notenbanken verpflichtet sind, in den Markt kursstabilisierend einzugreifen.

Europäische Währungseinheit(vgl. ECU).

EWS Abkürzung für: Europäisches Währungssystem.

ExB- ex BR Wie ex Bezugsrecht als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie an diesem Tag erstmals ohne das aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung dem Altaktionär zustehende Bezugsrecht notiert wurde.

Ex BA Wie ex Berichtigungsaktien als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie an diesem Tag erstmals ohne das aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln dem Altaktionär zustehende Recht auf Berichtigungsaktien notiert wurde.







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