StartseiteAllgemeinesBeständeAnlageAnalysenNewsWissenAutorenChartsHandelForum

Wissen:

Edelmetalle

Rohstoffminen

Geldsystem

Krisenvorsorge

Erklärungsbegriffe

Allgemein:

Startseite

News (RSS)

News-Select (RSS)

Link´s

Sitemap

Kontakt

Disclaimer

» A » B » C » D » E » F » G » H » I » J » K » L » M
» N » O » P » Q » R » S » T » U » V » W » X » Y » Z

Sammelverwahrung Art der Aufbewahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner depotführenden Bank. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung in einem Streifbanddepot erhält der Kunde bei der Sammelverwahrung auf Anforderung nicht das Original jener Papiere zurück, die er eingeliefert hat, sondern ein entsprechendes Exemplar. Während in einem Streifbanddepot die eingelieferten Stücke unter dem Namen des Eigentümers gesondert verwahrt bleiben, werden die nach Art und Gattung zusammengehörigen Stücke bei der Sammelverwahrung zusammengelegt. Wegen des unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung für den Kunden preisgünstiger als die .

Schachtelbeteiligung Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen, die mindestens 25% des entsprechenden Gesellschaftskapitals umfaßt.

Schatzanweisungen Kurz- bis längerfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand, der Bundesbahn, Bundespost usw. mit einer Laufzeit zwischen sechs Monaten und zwei Jahren; wie die Schatzwechsel auch in Form unverzinslicher bzw. abgezinster (diskontierter) Papiere angeboten (vgl. >>Schatzwechsel).

Schatzwechsel Kurzfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten, deren Zinsen dem Anleger beim Kauf sofort vergütet und also vorab vom Anlagekapital abgezogen werden (Diskontierung).

Schlußkurs Der letzte Kurs, der im variablen Handel am Ende einer Börsensitzung ermittelt wird.

Schlußnote Schriftliche Mitteilung des Maklers an die handelseinig gewordenen Parteien über die Art und den Umfang des abgeschlossenen Geschäfts.

Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Organisation, die ihren Mitgliedern (Banken, Einzelhandelsunternehmen o.ä.) aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Daten Informationen über die Bonität eines Schuldners zur Verfügung stellt. Die meisten Banken lassen sich von ihren Kunden eine Erklärung unterschreiben, die es ihnen gestattet, sowohl solche Auskünfte bei der Schufa einzuholen, als auch der Schufa entsprechende Informationen zu übermitteln.

Schuldverschreibung Sammelbezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere (vgl. Anleihen).

Schwarzer Freitag/Montag Schwarze Tage in der Geschichte der Börse, an denen es zu dramatischen Kursverlusten kam. Am Freitag, dem 25.10.1929 wurde auf diese Weise eine mehrjährige Hausse beendet und eine Wirtschaftskrise eingeläutet, die in der Folge auch alle übrigen Länder erfaßte. Am Montag, dem 19. Oktober 1987 unterbrach ein entsprechender Börsenkrach die bis dahin längste Hausse-Bewegung der Nachkriegsgeschichte, ohne allerdings in der Folgezeit auch entsprechende Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft zu gewinnen. Bereits ein halbes Jahr nach diesem Ereignis hatten einige Börsen bereits wieder den Stand vor dem Schwarzen Montag erreicht.

Schwere Aktien Aufgrund ihres Kurswerts optisch teuer erscheinende und daher im allgemeinen auch weniger leicht handelbare Aktien. Gegensatz: Leichte Aktien. Vgl. auch: Penny stocks.

Securities and Exchange Commission (SEC) Die Börsenaufsichtsbehörde der USA mit besonders weitreichenden Befugnissen zur Nachforschung und Verfolgung von Unregelmäßigkeiten an den Börsen, von verbotenen Insidergeschäften usw.

Shares engl. Bezeichnung für Aktien und Anteile, auch stocks genannt.

Sicherheiten Um jederzeit in der Lage zu sein, Verbindlichkeiten, die aus Termin-Positionen entstehen können, zu begleichen, haben Inhaber von Termin-Kontrakten Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren bereitzustellen.

Sicherungsgeschäft (vgl. hedging).

Sondervermögen Nennt man das von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds.

Sonderverwahrung Im Wertpapiergeschäft die gesonderte Aufbewahrung der einem Kunden gehörigen Papiere im Streifbanddepot, im Unterschied zur allgemein üblichen Sammelverwahrung.

Sonderziehungsrechte (SZR) Rechnungs- und Zahlungseinheit des Internationalen Währungsfonds, über die sich ihre Mitglieder gegebenenfalls auch Kredite verschaffen können, um ihren internationalen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Sorten Ausländische Zahlungsmittel (vgl. dagegen: Devisen).

Sparbrief Nicht an der Börse gehandelte mittelfristige Schuldverschreibungen von Banken und Sparkassen, die vom Anleger für eine feste, nicht kündbare Laufzeit erworben werden können und daher in der Regel höher verzinst werden als vergleichbare Einlagen auf Sparbüchern.

Spekulation Im ausdrücklichen Sinne des Wortes ein in die Zukunft gerichtetes, vorausschauendes Verhalten mit dem Ziel, solche zukünftigen Entwicklungen in seinen eigenen Dispositionen vorwegzunehmen und daraus einen (wirtschaftlichen) Nutzen zu ziehen. Auf Börsentransaktionen bezogen, meint S. den Kauf von Wertpapieren oder Rechten nicht zum Zwecke der Anlage, sondern des Wiederverkaufs mit Gewinn nach einem Anstieg des Preises für diese Werte. Im engen deutschen Verständnis wird der Ausdruck Spekulation Spekulant usw. eher im negativen Sinne verwendet und die Spekulation als eine der entscheidendsten Triebfedern des wirtschaftlichen Handelns verkannt.

Spekulationssteuer Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommenssteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte zutrifft, unterliegen im allgemeinen auch dann dieser Steuer, wenn zwischen dem Eröffnungs- und Schlußgeschäft mehr als sechs Monate liegen. Die steuerliche Handhabung solcher Gewinne ist in der Bundesrepublik aber noch schwankend, da sie in bestimmten Fällen auch als nicht zu versteuernde Einnahmen aus Spiel und Wette angesehen werden könnten. Wie innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen, so können umgekehrt auch innerhalb dieser Fristen entstandene Verluste steuerlich geltend gemacht werden, allerdings höchstens bis zum jeweiligen Gesamtbetrag der im entsprechenden Jahr angefallenen und zu versteuernden Gewinne. Um eine solche Besteuerung auf ganz legale Weise zu vermeiden, können sich Anleger gegebenenfalls durch Abschluß von Termin- bzw. Optionsgeschäften auf die entsprechenden Basiswerte über die entscheidende Spekulationsfrist retten. (vgl. put).

Sperrminorität Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, durch die aber bereits wichtige Unternehmensbeschlüsse, z.B. die änderung von Satzungsbestimmungen des Unternehmens, verhindert werden kann. Bei Aktiengesellschaften liegt diese S. bei 25%.

Sperrstücke Zumeist im Zuge von neuemittierten Anleihen o.ä. den Banken oder institutionellen Anlegern überlassene Wertpapiere, die nicht vor Ablauf einer bestimmten Zeitspanne weiterveräußert werden dürfen. Der aufnehmenden Stelle wird für die Einhaltung dieser Verpflichtung meistens eine höhere als übliche Verzinsung garantiert.

Spesen Die im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Bank- bzw. Börsengeschäfts anfallenden Zahlungen für Auslagen, Gebühren, Bankprovisionen usw.

Spezialwerte Im Gegensatz zu den Standardwerten Aktien von zumeist kleineren Unternehmen mit darüber hinaus gegebenenfalls nur regionaler Bedeutung.

Split/Splitting Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wie sie der Ausgabe von Berichtigungs- bzw. Gratisaktien zugrunde liegt, kommt es beim S. nicht zu einer wirklichen Kapitalerhöhung, sondern lediglich zu einer Veränderung in der Anzahl der auf das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien. Ein S. dient dem Zweck, aus schweren Aktien leichte zu machen, die für den Anleger optisch attraktiver erscheinen. Teilt man z.B. 10.000 Aktien eines Unternehmens mit einem Grundkapital von 50 Mill. auf 100.000 Aktien auf, so verändert sich lediglich der Nominalwert eines Aktienanteils von 5000 auf 500 und in entsprechendem Verhältnis auch der Kurswert dieser Aktie. Statt eines Anteils zum Nominalwert von 5000 besäße der Aktionär nunmehr zehn Anteile zum Nominalwert von 500, so daß auch der Kurswert seines Aktienpakets insgesamt rein rechnerisch vor und nach dem vorgenommenen Splitting derselbe wäre.

Spread Gleichzeitiger Kauf und Verkauf von Kontrakten, deren Kurse miteinander in Verbindung stehen und die sich bezüglich der Fälligkeit unterscheiden. Dabei wird erwartet, daß aufgrund der Veränderung der Kursdifferenz ein Gewinn entsteht.

Staatskommissar Von der jeweiligen Landesregierung zu bestimmende Aufsichtsperson, die der Börsensitzung regelmäßig beiwohnt und die ordnungsgemäße Abwicklung der Börsengeschäfte staatlich überwacht.

Staffelanleihen Im Gegensatz zu festverzinslichen Anleihen solche mit im Laufe der Zeit steigender oder fallender garantierter Verzinsung.

Stagnation Entwicklung im konjunkturellen Gesamttrend, der einen Stillstand der Wirtschaft signalisiert, meistens gemessen an Veränderungen des Bruttosozialprodukts, der Investitionen usw.

Stammaktien Im Gegensatz zu Vorzugsaktien Aktien eines Unternehmens mit vollem Stimmrecht in der Hauptversammlung.

Standard-&-Poors-100/500-Index Einer der umfassendsten Aktienindices des amerikanischen Wertpapiermarktes, in dem 100 bzw. 500 Aktienwerte (nach einem bestimmten, repräsentativen Querschnitt gewichtet) enthalten sind.

Standardwerte Aktien von großen Publikumsgesellschaften aus dem Bereich der Chemie, der Autoindustrie, der Banken usw., mit entsprechenden hohen regelmäßigen Börsenumsätzen.

Stillhalter/Stillhaltergeschäfte Bei Kauf- oder Verkaufsoptionen die jeweiligen Kontrahenten des Optionsgeschäfts. Der S. in Stücken verpflichtet sich, dem Käufer einer Kaufoption innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Kurs (Basispreis) zu liefern. Dafür erhält er eine Optionsprämie, die zumeist höher ist als der Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt. Der S. in Geld dagegen verpflichtet sich, vom Käufer einer Verkaufsoption gegen Zahlung einer besonderen Prämie innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Basispreis abzunehmen, auch wenn inzwischen der Kurs des entsprechenden Wertpapiers uu. kräftig gefallen sein sollte. Das Risiko dieses Stillhaltergeschäfts ist daher grundsätzlich sehr hoch (vgl. Optionsgeschäfte).

Stimmrecht Das dem Inhaber von Stammaktien zustehende Recht zur Stimmabgabe auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.

Stockdividende Eine Ausschüttung von Gewinn nicht in bar, sondern in Aktien der Gesellschaft.

Stop loss order In den USA weit verbreitete Art eines Verkaufsauftrags, der automatisch an die Börse gegeben wird, wenn ein bestimmter Wertpapierkurs erreicht bzw. unterschritten wird. Strategisch lassen sie sich günstigstenfalls so plazieren, daß das Limit für eine solche Order automatisch der Kursentwicklung nach oben angepaßt wird und erst dann zum Zuge kommt, wenn der Wertpapierkurs innerhalb dieser Entwicklung einen Rückschlag um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 5 oder 10%) hinnehmen muß.

Streifbanddepot/-verwahrung (vgl. Sonderverwahrung).

Streubesitz Der Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der Streubesitz an einer Aktiengesellschaft, desto enger deshalb auch der Markt für die entsprechenden Papiere und umgekehrt (vgl. enger Markt).

stückelose Anleihen Sind solche, für die keine effektiven Stücke ausgegeben werden.

Stücknotierung/-notiz Angabe eines Kurses in Währungseinheit je Anteil, im Unterschied zur Angabe in Prozent vom jeweiligen Nominalwert (vgl. Notierung).

Stückzinsen Bei Erwerb einer Anleihe die anteiligen Zinsen vom Tag des letzten Zinstermins bis zum Verkaufstag, die dem Verkäufer der Anleihe gutgeschrieben und dem Käufer belastet werden. Dafür erhält der Käufer den entsprechenden Zinsschein über die volle Abrechnungsperiode und am Tage des folgenden Zinstermins den vollen Zinsbetrag gutgeschrieben.

Stützungskäufe Bezeichnung für die im Zuge von Interventionen am Devisenmarkt von den Notenbanken vorgenommenen Eingriffe, um den Kurs einer bestimmten Währung gegen den Markttrend zu halten.

» 
»