Wer hat die Macht im Staat?
„Alle Macht geht vom Volke aus„ – nur manchmal
Von Walter K. Eichelburg
Datum: 2010-09-02
Die derzeitige Sarrazin-Debatte in Deutschland wirft die Frage auf, wer hat eigentlich die Macht im Staat? Kurze Antwort: viele, je nach Situation. Dieser Artikel listet die „Mächtigen„ und ihre „Macht„ auf.
Staatsmacht
Laut Wikipedia ist Macht so definiert:
Macht bezeichnet nach einem weit verbreiteten Verständnis Macht über als Fähigkeit von Individuen und Gruppen, auf das Verhalten und Denken sozialer Gruppen oder Personen - im eigenen Sinn und Interesse - einzuwirken.
In unseren repräsentativen Demokratien mit republikanischer Verfassung ist die Macht im Staat dreigeteilt:
Legislative, macht die Gesetze
Exekutive, die Regierung führt diese Gesetze aus
Judikative, die Gerichte sprechen darüber Recht und können Zwang ausüben
In der schönen Theorie sollten diese drei Gewalten strikt getrennt sein, in der Realität sind sie aber verfilzt. Dazu kommt noch der Machtfaktor Staatsbürokratie, der besonders Legislative und Exekutive massiv beeinflusst, da viele Akteure dort aus dieser Bürokratie kommen.
Und dann gibt es externe Einflüssen jeglicher Art von Kreditgebern bis zu Lobbyisten jeglicher Art.
„Alle Macht geht vom ...................
» lesen Sie mehr
Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » Hartgeld.com