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Notwendigkeit einer neuen politischen Entscheidung

von Mr N. N.

Was die europäischen Organe zur Abwendung der Euro-Krise sowohl im Griechenland-Hilfspaket wie auch im Euro-Stabilisierungs-Mechanismus unternommen haben, erscheint mit Bezug auf die geltenden Grundlagen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) geradezu abenteuerlich", schreibt der ehemalige deutsche Verfassungsrichter Prof. Dr. Ernst Wolfgang Böckenförde am gestrigen Montag im Feuilleton der Neuen Zürcher Zeitung.

Weder Ermächtigung noch Rechtfertigung im EU-Vertragsrecht

Es wurde zum einen gezielt das Bail-out-Verbot außer Kraft gesetzt, zum anderen ging die EZB über das Verbot hinweg, Staatsanleihen anzukaufen. Darüber hinaus sei Böckenförde zufolge die Veränderung der Währungsunion in Richtung Transferunion angebahnt worden. Dafür gebe es im EU-Vertragsrecht weder Ermächtigung noch Rechtfertigung. Einzig der Rekurs auf den Ausnahmezustand bzw. Ausnahmebefugnisse (im übrigen nicht geregelt im EU-Vertrag), der das Recht der Normallage suspendiere, könne man zugunsten der getroffenen Maßnahmen anführen.

Krise als große Chance für Europa

Die Krise sei aber eine große Chance für Europa. Böckenförde (der emeritierte Professor wirkte selbst 1993 am Maastricht-Urteil mit) zufolge können die bisherigen Regelungen nicht unverändert bleiben, wenn die EU wieder zu Ordnung und Normalität finden will. Nun sei die entscheidende Frage, wohin denn nun Europa gehen will bzw. soll. Dafür gebe es mehrere Optionen, welche offen diskutiert und abgewogen werden müssen.

Entschiedene Schritte hin zu einer politischen Union

Wolle man den Euro (ungeachtet der Frage, ob er wirklich Europas Schicksal ist) stabilisieren und stärken, seien entschiedene Schritte hin zu einer politischen Union nötig. Diese beinhalten Souveränitätsverzichte der Mitgliedsländer und einen europäischen Finanzausgleich, der notwendige Eigenverantwortung und solidarische Unterstützung sinnvoll austariere, ohne auf diesem Wege in eine einseitige Transferunion abzugleiten.

Beschränkung der Eurozone auf annähernd gleich starke Volkswirtschaften

Sollte eine politische Union für die die wirtschaftlich stärkeren Länder nicht zumutbar und auch sonst nicht konsensfähig sein, müssen andere Maßnahmen zur Stabilisierung ergriffen werden. So sei es denkbar, den Euro-Raum auf volkswirtschaftlich annähernd gleich starke Staaten zu begrenzen und entsprechend zu reduzieren. Dies müsse keinesfalls ein Auseinanderfallen der EU bedeuten.

Ja, liebe Leserin, lieber Leser, jetzt stellt sich wie schon im Mastricht-Urteil 1993 niedergeschrieben heraus, dass die Währungsunion in der Realität ohne eine politische Union nicht zu verwirklichen ist. Der Ball liegt nun bei der Politik. Es bedarf einer erneuten politischen Entscheidung, wie weiter vorgegangen werden soll.

Es wird also sehr, sehr spannend, wohin die (politisch gewollte) Reise an diesem kardinalem Kreuzungspunkt zwischen Ökonomie und Politik gehen wird. Dem Freiburger Rechtswissenschaftler zufolge wäre die schlechteste Lehre, den gerade aus Not eingeschlagenen Weg hin zu einer Haftungs- und Transfergemeinschaft dauerhaft zu legalisieren. Damit würde sich das Siechtum der EU fortsetzen.

Gut möglich, dass die politischen Akteure erst auch durch rechtlichen Druck gezwungen werden, die richtigen Lehren aus der Malaise zu ziehen. Noch ist ja in der Hauptsache über die Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Stabilisierungsmechanismus nicht entschieden.

Der Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführers Dr. Gauweiler, Prof. Dr. Dieter Murswiek, ist jedenfalls sehr zuversichtlich, dass das höchste deutsche Gericht die Umwandlung der europäischen Währungsunion in eine Haftungs- und Transferunion stoppen werde.

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » http://www.investor-verlag.de