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Zur Besteuerung von Silber

von Miriam Kraus
Liebe Leserin, lieber Leser,
Aufgrund vieler interessanter Leserbriefe, welche ich zum Thema Silber erhalten habe, möchte ich den Beginn eines neuen Themas zunächst noch nach hinten verschieben und mich zuvor einer Thematik widmen, welche viele Leser beschäftigt: der Besteuerung von Silber!
Hierzu habe ich einen Leserbrief ausgewählt:
Herr H.W. schreibt mir:
Sehr geehrte Frau Kraus,

mit großem Interesse verfolge ich ihre Beiträge im Rohstoff Daily. Herzlichen Dank dafür. Bei Goldseiten.de habe ich schon längere Zeit ihre interessanten Beiträge vermisst. (Anm: Ich ebenso! Liegt allerdings nicht in meiner Verantwortung!)Abschließend meine Frage, ob auf Silber in allen europäischen Staaten Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird ?

Liebe Grüße aus Tirol
Meine Antwort:
Herr W. Vielen, herzlichen Dank!
Da Sie Grüße aus Tirol übermitteln, gehe ich davon aus, dass Sie in Österreich wohnhaft sind und werde im Folgenden explizit noch einmal auf die Steuerregelungen für Silber, Österreich betreffend eingehen.
Grundsätzlich unterliegen Edelmetalle auf die eine oder andere Art und Weise in den meisten Ländern der Besteuerung. Während hingegen in den meisten Staaten weltweit eine Kapitalertragssteuer (in Deutschland jetzt als Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt) auf Edelmetalle Anwendung findet (also wenn das Metall mit Gewinn verkauft wird) machen einige Staaten, darunter auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie die Schweiz eine Ausnahme indem sie eine Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) auf Silber veranschlagen. (Gold ist zum größten Teil steuerfrei - aber auch hier gibt es Ausnahmen).

Deutschland: In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer auf Silberbarren und bestimmte Silbermünzen 19%. Eine Ausnahme bilden Anlagemünzen die mit 7% besteuert werden.
Österreich: In Österreich wird Silber (egal ob Münzen oder Barren) mit 20% besteuert.
Schweiz: In der Schweiz beträgt die Mehrwertsteuer auf Silber 7,6%.

Im zweiten Teil habe ich Ihnen eine Liste mit den verschiedenen Umsatzsteuersätzen im EU-Inland beigefügt!
Einfuhrumsatzsteuer
Nehmen wir als Beispiel die USA: hier wird eine Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus dem Edelmetallverkauf erhoben. Das müsste einen Nicht-US-Staatsbürger theoretisch beim Kauf nicht interessieren. Dann gibt es in den USA natürlich noch die Sales-Tax. Der Anbieter Kitco verzichtet aber beispielsweise auf diese Sales-Tax, so dass der Käufer hier nur einen geringen Aufschlag auf den aktuellen Metallpreis bezahlen muss.
Wenn Sie allerdings nun bei Kitco in den USA (oder Kanada) kaufen, dann müssen Sie nicht nur Folgekosten in Form von Transport- und Versicherungspauschale bedenken, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer.
Diese (man könnte sie auch Zollgebühr nennen) wird fällig, sobald eine Einfuhr aus dem Nicht-EU-Ausland stattfindet. Also auch, wenn Sie aus der Schweiz einführen.
Im Grunde entspricht die Einfuhrumsatzsteuer der geltenden Mehrwertsteuer, im Falle Deutschlands also 19% bzw. 7% für bestimmte Silber-Anlage-Münzen.
Sollten Sie die Einfuhr nicht deklarieren, dabei aber erwischt werden, drohen empfindliche Strafen. Zudem gibt es natürlich Höchstmengen bzw. Umsätze die eingeführt werden dürfen.
Steuerliche Behandlung im EU-Inland
Grundsätzlich heißt es (hier ein Auszug vom Bundesministerium der Finanzen):
Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr ... erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland.
Das bedeutet für Sie, Herr W., im konkreten Fall: Sie könnten beispielsweise durchaus in Deutschland Silbermünzen die nur mit 7% besteuert werden (in Österreich dagegen mit 20%) kaufen, ohne dass eine Nachversteuerung oder Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Sie sparen hierbei also 13 Prozentpunkte gegenüber der Besteuerung in Österreich.
Doch, Achtung, Folgendes muss man wissen:
Im so genannten freien Verkehr innerhalb der EU gibt es auch Grenzen. Im Handel zwischen Deutschland und Österreich gibt es eine Freigrenze von 100.000 Euro pro Jahr und pro Person. Das heißt, wenn die Lieferschwelle von 100.000 Euro pro Jahr an Umsatz (also im vorliegenden Fall von Deutschland nach Österreich) überschritten wird, unterliegen die Lieferungen wieder dem Steuersatz der Republik Österreich und nicht mehr demjenigen der Bundesrepublik, also im vorliegenden Fall dem Erwerbsland.
Sicher, wenn der Handel von Privat zu Privat stattfindet wird die Freigrenze kaum überschritten. Anders sieht es da schon bei einem professionellen Münzhändler aus. Sobald ein deutscher Münzhändler bei seinen Umsätzen in Österreich die 100.000 Euro-Grenze erreicht hat, muss er entweder den Handel mit Österreich einstellen oder anschließend den österreichischen Mehrwertsteuersatz von 20% ansetzen.
Ein Tipp wäre also folgender: wenn Sie als Österreichischer Staatsbürger, beim Silberkauf den ermäßigten deutschen Steuersatz in Anspruch nehmen wollen, lohnt es sich beispielsweise beim Online-Kauf recht früh in einem Finanzjahr vorbei zu sehen, bevor der deutsche Händler seine Freigrenze nach Österreich erreicht.

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » http://www.investor-verlag.de