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Die große Umverteilung kommt

Samstag, 14. Mai 2011, 08:01
Der Countdown läuft: Die offizielle Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2010 endet am 31. Mai. Grund genug, Sie jenseits der gängigen Tipps auf Zusammenhänge hinzuweisen, die Ihnen womöglich noch nicht bekannt sind und die Ihnen helfen, Steuern zu sparen. Zum Beispiel: Wenn Sie vermeiden wollen, von der Reform des sog. Spekulationsparagrafen 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nach der nächsten Bundestagswahl kalt erwischt zu werden, sollten Sie schon jetzt eine Gegenstrategie entwickeln.
Vorab eine Warnung vor den von amtlichen Steuerschätzern veröffentlichten phantastischen Zahlen, die zuletzt durch die Medien gegangen sind: Nach einem jeweils dicken erwarteten Einnahmeplus für Bund, Länder und Kommunen in den Jahren 2011 bis 2014 wird für 2015 ein neuer Einnahmerekord in Höhe von 652 Milliarden Euro erwartet. Wahrscheinlich ist es einfacher, den Stand von Dax und Dow Jones bis 2015 zu prognostizieren als die Steuereinnahmen. Dennoch setzt sich die schlechte Tradition der äußerst spekulativen Steuerprognosen Jahr für Jahr fort. Erweisen die sich später als zu optimistisch, drohen Steuererhöhungen und/oder noch mehr Staatsschulden.
Bis zur Bundestagswahl 2013 (falls es keine vorgezogene Wahl gibt) dürfte sich an der Einkommensteuer nichts Gravierendes ändern. Halten Sie sich trotzdem auf dem Laufenden, indem Sie mindestens die BMF-Schreiben verfolgen (www.bundesfinanzministerium.de). Doch egal, welche Farben danach die Bundesregierung bilden werden (von Schwarz/Gelb über Schwarz/Rot und Rot/Grün bis zu Grün/Rot/Rot), es wird ernst. Denn wie die Geschichte der Bundesrepublik lehrt, zieht jede Regierung unpopuläre Maßnahmen wie Steuererhöhungen jeweils in die erste Hälfte einer Legislaturperiode vor. Nach der Wahl 2013 wird es neben einkommensstarken Schichten vor allem Hauseigentümer, Erben, Wertpapierbesitzer und generell Eigentümer großer Vermögen erwischen.
In politischen Zirkeln bereits angedacht ist neben der Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch wieder eine Vermögensteuer. Das entspricht der politisch-fiskalischen Logik: Erbschaften gelten beim gemeinen Volk als ungerecht, ihre höhere Besteuerung lässt sich also der breiten Masse gut verkaufen. Und weil das Vermögen der Deutschen im Lauf der vergangenen Jahrzehnte stark gestiegen ist, lohnt es sich für den Fiskus, diese Quelle anzuzapfen. Wobei Betriebsvermögen eher geschont, Privatvermögen dagegen umso stärker besteuert werden dürfte.
§ 23 EStG wird den Umverteilern in der kommenden Bundesregierung vollends zur Ausschlachtung freigegeben. Aktuell bestimmt er: Wertsteigerungen aus vermieteten Immobilien im Privatbesitz sind nach zehn Jahren steuerfrei (aus selbst genutzten Immobilien immer), innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig. Kursgewinne aus Wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben steuerfrei. Für seit 2009 gekaufte Wertpapiere wird zum Zeitpunkt des Verkaufs die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli plus ggf. Kirchensteuer unabhängig von der Haltedauer fällig (früher: nach einem Jahr steuerfrei). Wer Edelmetallbarren oder -münzen mit Gewinn verkauft, kann sich glücklich schätzen, falls seit dem Kauf ein Jahr vorbei ist: Der Gewinn bleibt steuerfrei.
Diese unterschiedlichen Regelungen sind alles andere als systematisch, sondern Ergebnisse von fiskalisch – nicht immer an alles - denkenden Bürokraten, und rufen Umverteiler auf den Plan. Bereits vor zwölf Jahren hatte die rot-grüne Bundesregierung die steuergünstige Mindesthaltedauer der im Privatbesitz gehaltenen vermieteten Immobilien von zwei auf zehn Jahre verlängert, um höhere Gewinne abzukasieren. Da sie dabei allzu naiv vorgegangen war, landete der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, und am Ende kam eine juristische Spitzfindigkeit heraus, die zwischen echter und unechter Rückwirkung unterschied. Der Clou: Diese Spitzfindigkeit wird bei der ab 2013/14 zu erwartenden Reform von § 23 EStG wahrscheinlich eine Hauptrolle spielen, sie sollte Sie aber schon jetzt zur vorbeugenden Gegenwehr veranlassen.
Wie das? Lassen Sie mich aus www.rechtslupe.de zitieren: „Eine Rechtsnorm entfaltet 'echte' Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll. Das ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig.“ Dann aber weiter: „Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden, liegt eine 'unechte' Rückwirkung vor. Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig.“
Schwerer Stoff, gewiss, also auf den Punkt gebracht: Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Sachverhalt vor Inkrafttreten des neuen Rechts nach dem alten Recht beendet war. Dazu ein Beispiel aus der Zeit, als die rot-grüne Bundesregierung die Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre verlängerte: Wer damals vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes vermietete Immobilien schon mehr als zwei Jahre besaß, fiel nicht unter die Zehn-Jahre-Regelung. Wer sie dagegen erst weniger als zwei Jahre besaß, musste die längere Spekulationsfrist von zehn Jahren in Kauf nehmen.
Nun zur Gegenwart und Zukunft: Würde die Spekulationsfrist für Wertsteigerungen aus den im Privatbesitz befindlichen vermieteten Immobilien 2013 oder 2014 von zehn auf 15 oder 20 oder noch mehr Jahre verlängert, müssten Sie das als Betroffener schlucken, falls Sie die zehn Jahre noch nicht erreicht hätten. Bliebe es nicht bei einer Verlängerung, sondern würden Gewinne aus Wertsteigerungen grundsätzlich besteuert, entstünden erneut Fälle für das Bundesverfassungsgericht. Wer entsprechende Immobilien besitzt, sollte diese Zusammenhänge beachten und sich im Zweifel wenigstens von einem Teil dieses Besitzes trennen.
Sie können sich also glücklich schätzen, wenn Sie genug Gold und Silber in physischer Form haben, denn damit unterliegen Sie nur der einjährigen Spekulationsfrist und ersparen sich sogar die Abgeltungsteuer. Doch Vorsicht, der Fiskus pirscht sich allmählich an Ihre Edelmetallschätze heran. Als Beleg dafür kann gelten, dass die Spekulationsfrist schon dann von einem auf zehn Jahre verlängert wird, wenn Ihre Schätze auch nur in einem einzigen Jahr als Einkunftsquelle dienen. Ich kenne zwar noch keinen Fall, in dem der bloße Edelmetallbesitz als Einkunftsquelle interpretiert worden wäre, aber Sie können sicher sein, dass der Fiskus in der nächsten Legislaturperiode Gold, Silber & Co. in eine Reform zu Lasten der Anleger einbeziehen wird – umso eher, je stärker die Edelmetallpreise noch steigen.
Übrigens hat Ex-Finanzminister Peer Steinbrück schon die Erhöhung der Abgeltungsteuer angemahnt. Damit Sie sich einen Eindruck von diesem wirren Gebilde verschaffen, empfehle ich Ihnen dazu die brandneue Allianz-Broschüre. Sie steht als Download auf der Internetseite von Allianz Global Investors zur Verfügung:
» http://www.allianzglobalinvestors.de/cms-out/ueber-uns/docs/investmentfonds-und-steuern.pdf
Manfred Gburek, 13. Mai 2011

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » gburek.eu