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Einlagensicherung: Das große Versprechen

von Michael Brackmann, Jens Münchrath und Frank M. Drost
Das Bundeskabinett hat nur eine kleine Reform der Einlagensicherung auf den Weg gebracht. Was das für die Sparer heißt.

DÜSSELDORF/BERLIN. Die Spareinlagen deutscher Bankkunden sind so sicher wie das Amen in der Kirche - zumindest dann, wenn das Institut Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist. Mit dieser "hundertprozentigen" Sicherheit jedenfalls werben die 182 Mitglieder des Fonds für Girokonten, Sparbücher und Termingelder. Die Mercedes-Benz-Bank etwa garantiert Spareinlagen bis zu 280 Mio. Euro, die ING Diba sogar bis zu 1,23 Mrd. Euro - pro Kunde wohlgemerkt. Die erstaunlich hohen Zusagen stehen in einem auffälligen Kontrast zum Zustand der Banken, die von der Finanzkrise gebeutelt sind.
Sie stehen aber auch im Kontrast zu den Spekulationen, wie viel Geld sich überhaupt im Sicherungsfonds der deutschen Privatbanken befindet. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte bereits im Februar 2008, der Rettungstopf verfüge nur noch über 4,6 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Allein deutsche Opfer der Lehman-Pleite sollen jedoch mit 6,7 Mrd. Euro entschädigt werden. Wie passt das offenbar geringe Fondsvolumen zu den großzügigen Garantieversprechen der Banken?
Der BdB lehnt dazu eine Stellungnahme ab. Der Bankenverband äußert sich auch nicht zu der Frage, wie viel Geld zurzeit in dem Einlagensicherungsfonds liegt: "Kein Kommentar." Aus Sicht des Münchener Finanzwissenschaftlers Klaus Fleischer lassen "die Intransparenz und Geheimhaltungspolitik nichts Gutes ahnen". Er gehe davon aus, dass der BdB-Sicherungsfonds nur noch "zwei bis drei Milliarden Euro Liquidität besitzt".
Der Hamburger Rechtsprofessor Patrick Leyens betont, die deutsche Einlagensicherung eigne sich nur "für einen normalen Markt". In der derzeitigen Krise komme die Einlagensicherung jedoch "schnell an ihre Grenzen".
Dennoch hat das Bundeskabinett gestern einen "Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes" beschlossen, der bei der Einlagensicherung alles beim Alten belässt. Leyens? Vorschlag, in einem Gutachten für das Bundesfinanzministerium unterbreitet, fand schon wegen des Widerstands aus dem Bankenlager kein Gehör. Der Wissenschaftler hatte ein "Überlauf-Modell" empfohlen, bei dem die gesetzlichen Sicherungseinrichtungen sich im Krisenfall gegenseitig stützen sollten. Stattdessen beschloss das Kabinett lediglich Änderungen bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, die bereits im Zuge des Phoenix-Anlegerskandals kollabiert war. Ansonsten bleibt es bei dem zersplitterten deutschen Einlagensicherungssystem.Die Regierung blende konsequent aus, dass sich die Dreiteilung des Sicherungssystems nach Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken "nicht bewährt hat", kritisiert FDP-Finanzexperte Frank Schäffler den Kabinettsbeschluss. "Jede Einrichtung wurschtelt weiter vor sich hin."
Trotz der "Garantieerklärung" der Bundesregierung für alle Spareinlagen vom Oktober 2008 setzt die Bundesregierung aber darauf, "dass die Sicherungseinrichtungen der Kreditwirtschaft ihren Verpflichtungen nachkommen", sagt ein Spitzenbanker dem Handelsblatt. Das heißt im Klartext. Der Staat würde zwar keine "systemisch" wichtige Bank pleitegehen lassen, erwartet aber, dass der BdB-Fonds für den Schaden aufkommt, den eine nicht systemwichtige Bank im Fall einer Pleite anrichtet. Einen Rechtsanspruch auf Hilfe des Fonds haben die Mitgliedsbanken allerdings nicht.
Der BdB ließ die Frage unbeantwortet, ob die Banken inzwischen Geld in den Einlagensicherungsfonds nachgeschossen haben. Die Mitglieder müssen einmal im Jahr rund 0,3 Promille der Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Kunden haben, in den Fonds einzahlen. Nach früheren Schätzungen kommen dabei pro Jahr insgesamt knapp 250 Mio. Euro zusammen. Bankexperte Fleischer hält die 0,3-Promille-Grenze für "mit Sicherheit nicht ausreichend" - und zweifelt gleichzeitig an der Bereitschaft von Banken, Geld in den Fonds nachzuschießen. Er gehe vielmehr davon aus, dass es bei den Zahlungen bereits "Beitragsrückstände" gibt.
Die 6,7 Mrd. Euro für die Entschädigung von Kunden der deutschen Lehman-Tochter jedenfalls musste der Fonds sich mit Hilfe des staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilität (Soffin) über eine komplizierte Finanzkonstruktion besorgen: Eine extra gegründete "Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher Banken" (SdB) platzierte bei den BdB-Mitgliedern eine Anleihe im Volumen von 6,7 Mrd. Euro. Das Geld stellt die SdB dem Einlagensicherungsfonds per Kredit zur Verfügung. Gleichzeitig sichert der Soffin die Anleihe mit einer staatlichen Rückzahlungsgarantie. Deshalb können die Banken die Anleihe bei der Bundesbank gegen frisches Geld verpfänden - die Banken verlieren also kein Geld. Außerdem hoffen sie, die Insolvenzmasse lukrativ verwerten zu können.
Warum Politiker und Banker trotz der vermuteten Kluft zwischen geringem Volumen des Einlagensicherungsfonds und großzügigen Garantieerklärungen für Sparer Entwarnung geben, liegt auf der Hand: Banken und Politiker hängen stärker als je zuvor vom Vertrauen der Sparer ab.

Herstatt-Pleite gab den Anstoß

Zersplitterte Sicherung
Die deutschen privaten Banken haben sich 1976 im Einlagensicherungsfonds zusammengeschlossen. Anlass war die Pleite der Kölner Herstatt-Bank, die sich im Devisenhandel verspekuliert hatte. Der Fonds garantiert die Einlagen pro Kunde bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals eines Geldhauses. Bei einem haftenden Eigenkapital von 100 Mio. Euro beispielsweise ist das Vermögen jedes einzelnen Kunden mit 30 Mio. Euro abgesichert. Finanziert wird der Fonds über Einzahlungen der 182 Mitgliedsbanken. Im Gegensatz zu den privaten Banken haben die öffentlich-rechtlichen Institute ein kaskadenartiges Sicherungssystem aus elf regionalen Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Sind die Mittel eines Fonds erschöpft, müssen die angeschlossenen Institute nachschießen. Bei den Genossenschaften sind die Einlagen der Kunden und auch Inhaberschuldverschreibungen zu 100 Prozent abgesichert.Weil sich die Institute gegenseitig Garantien geben, ist noch keine Genossenschaftsbank pleitegegangen.

Gesetzliche Garantie
Die freiwilligen Absicherungssysteme der Verbände ergänzen die gesetzliche Einlagensicherung. Gesetzlich geschützt sind Einlagen der Kunden bislang nur bis zu einer Höhe von 20 000 Euro. Die EU plant, diese Summe auf 50 000 Euro zu erhöhen.

Spektakuläre Fälle
Seit 1976 musste der Rettungsfonds privater Banken in 32 Fällen aktiv werden. Der bislang größte Entschädigungsfall war die Fast-Pleite der fränkischen Schmidt-Bank im Jahr 2002. Der Fonds sprang mit 1,3 Mrd. Euro ein. Die Beteiligung am Rettungspaket für die angeschlagene Mittelstandsbank IKB kostete den Fonds 925 Mio. Euro. Zu den größeren Fällen zählt auch die Insolvenz der Gontard & Metallbank, zu den kleineren die Pleite der Bremerhavener Weserbank, die nur 26 Mio. Euro Kundeneinlagen hatte. Bisher wurden die Kunden in allen 32 Fällen entschädigt.

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » Handelsblatt.com