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Schweiz macht dicht: Kapitalverkehrskontrollen ab März

Mittwoch, 18. Februar 2009 Schweiz führt Kapitalverkehrskontrollen ein. Kontrolle des grenzueberschreitenden Barmittelverkehrs schon ab 1.März 2009! Die Meldung kommt einer Sensation gleich: Die Schweiz führt von sich aus Kapitalverkehrskontrollen ein. Dies ist ein historische einmaliger Vorgang. Begründet wird das Vorgehen - wie üblich - mit Terrorismus und Geldwäsche.

Insider vermuten jedoch, dass die Schweiz in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den "großen Währungsblöcken" handelte, insbesondere die EU.

Nach Ansicht von Insidern wird es auf Sicht der kommenden Jahre, vielleicht sogar nur Monate in allen drei großen Währungsblöcken USD, EUR und JPY Kapitalverkehrskontrollen bzw. Devisenbewirtschaftung geben.

Die Schweiz geht hier schon mal präventiv auf die EU zu um nicht wieder auf der Abstrafbank zu landen.

Interessanterweise ist in dem Gesetzestext das Gold oder andere Edelmetalle mit keiner Silber erwähnt, nur „Papiere“ aller Art.

Daraus darf geschlossen werden, dass aus Schweizer Sicht größere Goldimporte kein Problem darstellen.
Die offizielle Bekanntmachung der Schweizer Eidgenossenschaft, Abteilung Eidgenässisches Finanzdepartment (EFD)

Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs

In Zukunft kann im Rahmen der Zollkontrolle nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden. Die Zollbeteiligten werden verpflichtet, über sich selbst sowie über die Höhe, den Verwendungszweck und die wirtschaftlich berechtigte Person der Barmittel Auskunft zu erteilen.
Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung heute verabschiedet. Sie wird auf den 1. März 2009 in Kraft treten.Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI), das am 1. Februar 2009 in Kraft getreten ist, sieht u. a. eine Ergänzung des Zollgesetzes vom 18. März 2005 vor.
Danach unterstützt die Eidgenössische Zollverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.
Die vom Bundesrat verabschiedete und auf den 1. März 2009 in Kraft gesetzte Verordnung sieht aufgrund der Spezialempfehlung IX der GAFI vor, dass die Zollverwaltung im Rahmen der Zollkontrolle Personen über mitgeführte Barmittel im Betrag von mindestens 10'000 Franken oder entsprechendem Gegenwert bei ausländischen Währungen befragen kann.
Die Zollbeteiligten sind zur Auskunft verpflichtet: über sich selbst sowie über die Höhe, den Verwendungszweck und die wirtschaftlich berechtigte Person der Barmittel. Als Barmittel gelten Bargeld sowie übertragbare Inhaberpapiere, Aktien, Obligationen, Schecks und ähnliche Wertpapiere.
Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung kann die Zollstelle auch Auskünfte verlangen, wenn der Betrag der Barmittel den Schwellenwert von 10'000 Franken oder den entsprechenden Gegenwert bei ausländischen Währungen nicht erreicht. Die Zollstelle kann zudem die Barmittel vorläufig beschlagnahmen.Über die erhaltenen Auskünfte erstatten die Zollstellen im Informationssystem des Grenzwachtkorps (GWK) Bericht. Die entsprechenden Meldungen werden regelmässig ausgewertet.

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » MMnews.de / » http://www.efd.admin.ch