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Hartz IV für Banken: Die Details

Montag, 20. Oktober 2008
Einzelheiten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes. Finanzministerium will Obergrenze einziehen. Staat soll nur mit höchstens 10 Mrd. Euro bei einer Bank einsteigen.

Das Bundesfinanzministerium will den höchstmöglichen Betrag für den staatlichen Einstieg bei einem einzelnen Kreditinstitut auf 10 Mrd. Euro begrenzen. Das geht aus der jüngsten Fassung des Ministeriums für die Rechtsverordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz hervor. Für die Übernahme von problematischen Wertpapieren durch den Staat soll es demnach eine Obergrenze von 5 Mrd. Euro geben.

Eine Staatssekretärsrunde aller Ministerien legt in der Nacht zum Montag letzte Hand an die Verordnung an. Dem Vernehmen nach setzt sich das Wirtschaftsministerium noch für eine Mindestausschüttung für die Gesellschafter einer Bank ein, die staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Vorgesehen ist bislang, keine Dividendenausschüttungen in dieser Zeit zuzulassen.

Kritiker merken jetzt schon an, dass 10 Milliarden pro Bank zu wenig sein könnte.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz im Detail: VERORDNUNGSENTWURF BEI FINANZMARKT- STABLISIERUNGSGESETZ SETZT OBERGRENZE BEI REKAPITALISIERUNG VON 10 MRD EURO PRO EINZELFALL ENTWURF SIEHT OBERGRENZE VON RISIKOÜBERNAHMEN VON 5 MRD EURO JE EINZELFALL VOR FONDS ERHÄLT MARKTGERECHTE VERGÜTUNG BEI GARANTIEÜBERNAHME OBERGRENZE BEI GARANTIEÜBERNAHME ORIENTIERT SICH AN EIGENMITTELAUSSTATTUNG FONDS-VERGÜTUNG FÜR REKAPITALISIERUNG SOLL ANDEREN GEWINNBETEILIGUNGSRECHTEN VORGEHEN WIEDERVERÄUSSERUNG VON ERWORBENEN ANTEILEN SOLL MARKTSCHONEND ERFOLGEN RISIKOÜBERNAHMEN MAXIMAL ZU IM LETZTEN VERKÄUFER-ZWISCHENBERICHT ANGESETZTEN WERT BEDINGUNG FÜR STABILISIERUNGSMASSNAHME ANGEMESSENE VERGÜTUNG VON TOP-MANAGERN GENANNTER BETRAG FUER ANGEMESSENE VERGÜTUNG VON 500.000 EURO NOCH IN DISKUSSION AUF NICHT GEBOTENE ABFINDUNGEN, BONIFIKATIONEN SOLL VERZICHTET WERDEN WÄHREND DAUER STABILISIERUNG KEINE DIVIDENDEN ODER ANDERE GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN

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