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Euro-Rettung: grobe juristische Mängel

05. 07 2010
Studie: Der Euro-Rettungsschirm weist grobe juristische Mängel auf. Grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Öffentlichkeit sei über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden.

Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die der Tageszeitung DIE WELT exklusiv vorliegt.
Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden, schreibt das Blatt unter Berufung auf das Gutachten. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.
Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11.Mai 2010 einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können.
„In der Öffentlichkeit wurde ....................


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Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » MMnews.de