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Notfall Silber

In der Kolumne von letzter Woche habe ich einige Trugschlüsse vorgestellt, die den Silbermarkt betreffen. Die Antworten, die ich erhielt waren gemischt; die meisten waren positiv aber einige auch negativ, sie bezogen sich darauf, dass ich auch andeuten würde, die "Shorts" könnten nicht verlieren und Investitionen in Silber wären eigentlich fast hoffnungslos.

Eine solche Position war von mir keinesfalls beabsichtigt. In Wirklichkeit bin ich, seitdem ich über den Silbermarkt schreibe, also von 2000 bis heute, der festen Überzeugung, dass der Silbermarkt überhaupt der beste Ort für Investitionen ist. Und ich bin immer noch überzeugt, dass die physischen Silber- und Goldmärkte die Orte für die fundamentalen Investitionen eines jeden seriösen Edelmetallinvestors bleiben.

Vor einer ganzen Weile gab es ein Treffen in meiner Heimatstadt, an dem auch die Commodity Futures Trading Commission (CFTC), die Vereinigung der Silberverbraucher (Silver Users Association, SUA), das Silver Institute, Handelsbanken, einige Top-Silber-Produzenten, Presseangehörige und andere teilnahmen.

Jeder Eingeladene wurde gebeten, eine Präsentation zu machen - das Ziel des Treffens war, so viele Facetten des Silbermarktes wie möglich im offenen Dialog zu diskutieren. Ich hörte jedem Sprecher aufmerksam zu und besonders dem Herrn von der CFTC, der angab, dass die gesetzlichen Bestimmungen der CFTC auch während der Zeit der Hunt Brothers NICHT geändert wurden, die schon bestehenden Bestimmungen seien lediglich angewendet wurden. Das veranlasste mich, mich näher mit der Angelegenheit zu befassen - aber natürlich konnte ich die exakten Bestimmungen, die von Ende 1979 bis 1980 galten, nicht mehr nachlesen.

Wir kennen allerdings die gerade zurzeit allgemein geltenden Bestimmungen für die Futures-Märkte. Der unten angeführte Auszug stammt von der NYMEX-Webseite und bezieht sich generell auf Notfälle, nicht nur in Bezug auf Silber, diese Klauseln würden bei jeder Notstandssituation, bei gleich welchem an der NYMEX gehandelten Rohstoff zum Tragen kommen. Ich konzentriere mich hier auf Silber, weil es erstens der Markt ist, in dem ich mich am besten auskenne und zweitens, weil die Klauseln hier schon einmal zur Anwendung kamen - die Terminbörse ordnetet an, dass Kontrakte ausschließlich liquidiert werden durften. Das geschah bei den Hunts - "der Handel war ausschließlich auf Liquidierungen beschränkt."

Der Leser wird unten einen NYMEX-Link finden, den ich für eine nähere Beschäftigung mit dem Thema angehangen habe. Hier habe ich nur fünf Bestimmungen aufgelistet, die die Möglichkeiten aufzeigen. Am interessantesten fand ich dabei jene Regeln, die Liquidierungen erzwingen, die Lieferzeitpunkte verändern, durch die beteiligte Clearing-Mitglieder angerufen werden können, die den Handel außer Kraft setzen und die schließlich - und das ist das Interessanteste für mich - die Klauseln der Bestimmungen für den Kontraktmarkt abändern oder außer Kraft setzen können! Ich möchte kein Panikmacher sein, aber über die Jahre haben mir viele ganz bestimmte Fragen gestellt, wenn es darum ging, wie sie bezüglich des Silbermarktes vorgehen würden oder wollten. Oft habe ich darüber nachgedacht und mich gefragt: "Haben diese Leute alle Regeln gelesen?" Zugegeben, ich habe sie schon seit einer ganzen Zeit nicht mehr komplett gelesen, sondern nur unter dem Gesichtspunkt: "Was wäre wenn?" Ich dachte, es könnte nicht schaden, sie noch einmal zu lesen.

Hier will ich wiederum anmerken, dass das, was sie unten finden, nur ein unvollständiger Auszug ist und nicht der gesamte Abschnitt.

von der New York Mercantile Exchange (NYMEX)

Schauen sie unter: www.nymex.com/rule_main.aspx?pg=459 - Section%20703


Anschnitt 701 - Notfallmaßnahmen

"(A) Im Notfall kann die Börse, durch eine Zwei-Drittel-Entscheidung des Aufsichtsrats und unter Bezugnahme auf die zutreffenden Klauseln des Gesetzes sowie der hiermit eingeschlossenen Bestimmungen und Vorschriften, eine vorübergehende Notfallregelung einführen und mit sofortiger Wirkung in Kraft setzen."

"(1) […]vollständige oder teilweise Begrenzung der Handelsaktivitäten ausschließlich auf Liquidierungen oder die Begrenzung der Handelsaktivität ausschließlich auf Liquidierungen, mit Ausnahme von neuen Transaktionen für Futures- oder Optionskontrakte, die durch Parteien erfolgen, die über den entsprechenden, nach Verkauf zu liefernden Rohstoff verfügen."

"(4) […]die Veränderung der Lieferzeitpunkte und der Art und Weise der Lieferung[…]

"(8) Durchführung eines Transfers von Futures- und/ oder Optionskontrakten sowie von Geld, Wertpapieren und Eigentum, die solche Kontrakte absichern und die durch Class-A-Mitglieder oder Clearing-Mitglieder direkt oder durch sie im Namen eines Kunden gehalten werden zu einem anderen Class-A-Mitglied oder Clearing-Mitglied, das, willentlich oder unter Verpflichtung, diesen Kontrakt übernimmt."

(10) […]Aufhebung des Handels[…] und

(11) […]Abänderung oder Aufhebung einer jeden Klausel in den Bestimmungen für den Kontaktmarkt, wozu auch die Untersagung von Dual-Trading* im Kontraktmarkt zählt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich diejenigen, die vollständig bezahlte Futures-Kontrakte besitzen, keine allzu großen Bedenken haben müssen. Ihr Anrecht auf das Metall ist durch das Gewicht der Barrens und die Seriennummern spezifiziert. Sollte es aber dennoch zu einem Notfall kommen und sie rechnen fest mit irgendwas, denken sie daran, dass die Terminbörse auch die Möglichkeit hat, alle in den Bestimmungen für den Kontraktmarkt auftauchenden Klauseln außer Kraft zu setzen.


* Dual-Trading: Broker an der Terminbörse betreibt gleichzeitig für seine Kunden und in eigener Rechnung Handel.


© David Morgan
www.silver-investor.com



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