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Es ist an der Zeit, physische Metalle zu kaufen und für deren Einlagerung auf privater Basis zu sorgen!

Die Zeiten in denen man seine Edelmetalle bei der Bank in Form von ETF-Anteilen, einem Metallkonto oder auch physisch ankauft und dort auch lagert, sind – meiner Meinung nach - definitiv vorbei!
Vielfach wird von den Banken z.B. deren „Metallkonto“ empfohlen, wobei man Otto Normalverbraucher suggeriert, dass dieses Konto mit Edelmetallen hinterlegt ist. Das ist ein Trugschluss. Es ist meist nur 0 – 20 % physisch hinterlegt. Die Bank lässt sich immer eine Barabfindung offen. Wer seine EM-Bestände als Krisenvorsorge sieht, wird wiederum nur mit „Fiat Money“ (Papiergeld) abgespeist.

Aber halt!

Da gibt es ja noch die Möglichkeit in ETF`s, die zu 100 % mit physischen Metallen hinterlegt sind, zu investieren. Man muss ja nicht unbedingt den angelsächsischen Varianten vertrauen, deren Banken schon gänzlich ihren Kredit bei uns Mitteleuropäern „verzockt“ haben. Es gibt ja die „seriösen“ ETF`s, wie z.B. den Silber ETF der Zürcher Kantonalbank.
Haben Sie sich mal deren Fondsreglement durchgelesen? Ich schon. Und was ich gelesen habe, gibt mir doch etwas zu denken, obwohl ich den ETF der ZKB generell (nach wie vor), als den Besten empfinde.

Art. 6.3.2. – Sachauszahlungen
„Die Anleger aller Anteilsklassen haben das Recht, im Falle der Kündigung statt der Auszahlung des Rücknahmebetreffnisses in bar eine Auszahlung in Silber zu verlangen („Sachauszahlung“). Vorbehalten bleiben währungspolitische oder sonstige behördliche Massnahmen, die die Auslieferung von physischem Silber untersagen oder dergestalt erschweren, dass eine Sachauszahlung der Depotbank vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann.

De facto haben sie in einem Krisenfall sicherlich „keine“ Rechte!
Das Recht auf Sachauszahlung ist auf die Standardeinheit von Barren a 30 KG mit dem handelsüblichen Feingehalt 999/1000 beschränkt. Andere handelsübliche Einheiten werden nur auf Antrag und bei Verfügbarkeit mit den im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fabrikationszuschlägen und weiteren Kosten (Prägungskosten, Lieferung, Versicherung, Pönalität für Feinheitsdifferenz etc.) zulasten des Anlegers mit marktüblichen Auslieferungsfristen bereitgestellt. Die Depotbank ist nicht verpflichtet einem derartigen Antrag Folgen zu leisten.

De facto ist die Depotbank nicht verpflichtet, ihnen die Sachauszahlung in kleineren Einheiten zu gewähren!
Der Anspruch auf Sachauszahlung gilt auch im Falle der Liquidation des Fonds. Das Recht des Anlegers auf Sachauszahlung ist indes auf die vom Anlagefonds gehaltenen Silberbestände beschränkt. Sofern die Gesamtheit der Anleger im Liquidationsfall die Sachauszahlung in einem Umfang verlangt, der die Silberbestände übersteigt, erfolgt eine anteilsmässige Kürzung der Sachauszahlung verbunden mit einer teilweisen Barauszahlung. Ein Antrag auf Sachauszahlung im Liquidationsfall muss innert 15 Tagen nach Publikation des Liquidationsbeschlusses bei der Depotbank eingehen.

Kann es sein, dass dieser ETF de facto doch nicht mit 100 % Silber hinterlegt ist oder handelt es sich nur um oben genannte Stückelungsdifferenzen?

Neben allen „regulatorischen (Un)-Feinheiten“ möchte ich Ihnen nun die Gretchenfrage stellen.

Wie hälst du`s mit der Steuer?

Wieso wollen sie auf die Bezahlung der MWSt. auf Silber (in CH/FL) von 7,6 % bei einem aktuellen Kaufkurs von ca. 27 CHF pro Unze, das sind idF 2,05 CHF, „verzichten“, wenn sie auf steigende Silbernotierungen setzen? Sollte Silber z.B. auf 100 CHF pro Unze steigen, zahlen sie bei Auslieferung schlussendlich 7.60 CHF pro gekaufter und ausgelieferter Unze.

Klingt nicht nach einem guten Deal, oder?

Bei Auslieferung wird dem Anleger die Mehrwertsteuer von zur Zeit 7,6 % auf den Marktwert des bezogenen Silbers belastet; die Kosten für die Auslieferung in der Schweiz unterliegen ebenfalls der Mehrwertsteuer. Auslieferungen im Ausland werden keine vorgenommen.

Obige „Unvorteilhaftigkeiten“ kumuliert, sowie einen Blick auf die doch nicht unerheblichen Kosten einer ETF Sachauszahlung geworfen, lassen mich zum Schluss kommen, dass man Edelmetalle selbst ankaufen und sich um eine private Einlagerung kümmern sollte.

Wieso aber nun eine private Einlagerung?

In Zeiten starker wirtschaftlicher Turbulenzen kann der Staat per Notstandsregelung auf den physischen Metallbestand seiner Bürger – wir bürgen ja für den Staat – zugreifen. Liegen die Metalle bei Banken ist der Staatszugriff eine einfache und ausgemachte Sache.

Ich empfehle daher, die Einlagerung in einem privaten Safe vorzunehmen oder z.B. bei einem Sicherheitsdienst, welcher eigene Schließfachanlagen, am besten mit 24 h Zugang, anbietet.

In den USA geht übrigens ab 2011 bereits ab einem Investitionsbetrag von 600 USD eine automatische Meldung ans Finanzamt. Aktuell ist der Edelmetallhandel in unseren Breitengraden (noch) nicht reguliert. Dass das den Obrigkeiten ein Dorn im Auge ist, kann man gut verstehen. Wer auch weiterhin an eine liberale Gesetzgebung in diesem Segment glaubt, soll ruhig weiter schlafen, der Weckruf kommt demnächst in diesem Kino und dann ist es endgültig vorbei mit dem anonymem Ankauf (Tafelgeschäft) von Edelmetallen.

Noch Fragen?

Manfred Pitschmann
» www.fairsicherung.li
» m.pitschmann@fairsicherung.li

FS Gold & Silver Reserve Fund Police
Edelmetallhändler in Liechtenstein