StartseiteAllgemeinesBeständeAnlageformenAnalysenWissenswertesChartsHandelBlog

Wissenswertes:

Silber (Archiv)

Allgemeines über Edelmetalle

Papiergeldsystem

Erklärungsbegriffe

Krisenvorsorge

Allgemeines über Edelmetalle:

Nachrichten

Hersteller

Formen

Fachbegriffe

Aufbewahrung

Reinigung

Verhältnisse

Allgemein:

Startseite

News (RSS)

Link´s

Sitemap

Kontakt

Disclaimer

Kurszusatz „C“ und Besteuerung von Gold

von Michael Vaupel
Liebe Leserin, lieber Leser,
*** Zum Beitrag „Kurszusatz C" schrieb mir Traders Daily-Leser Sven B.:

„Ich habe eine Frage, die eventuell auch für die anderen Leser von Interesse sein könnte. Sie erzählen ja immer wieder vom Handel an der EUWAX und dass ein Makler vom Handelskontrollsystem bei Erreichen einer Stopschwelle eine Mitteilung erhält, um evtl. selbst tätig zu werden. Wie kann man sich diesen Vorgang vorstellen? Wenn ich mir vor Augen halte wieviel Umsatz pro Tag in Stuttgart getätigt wird, wie kann ein Makler da noch manuell einen Selbsteintritt tätigen?

Meine Antwort:

Hatte ich mir ein paar Mal im Rahmen von Lesertreffen vor Ort „auf dem Parkett" angesehen. (Parkett? Großraumbüro, in dem jeder an seinen PCs sitzt.)

Wenn ich mich richtig erinnere, ist es so. Ein Makler ist für bestimmte Scheine zuständig. Wenn eine Stoppschwelle erreicht wird, erhält der zuständige Makler per „Popup" Fenster einen Hinweis. Als ich das beobachtet hatte, wurde das in Sekundenschnelle überprüft und ggf. per Selbsteintritt ein Stück gekauft, um den notwendigen Umsatz auszulösen. Ging computerspielmäßig mit Doppelklick o.ä., eine Sache von vielleicht weniger als zwei Sekunden (mein subjektiver Eindruck). Geht also durchaus komfortabel, mit dem Selbsteintritt, da nur eine Sache von wenigen Sekunden und es Dutzende Makler gibt.

*** Und dann noch eine Klarstellung.

Ich hatte betont, dass bei Gold in Deutschland keine Abgeltungssteuer anfällt. Und bei Gold-Anlagemünzen (Kaufpreis in etwa Materialwert) auch keine Mehrwertsteuer.

Das stimmt auch alles und ist ja auch eine feine Sache.

Allerdings bleiben Gewinne mit Gold nur dann vollständig steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf 1 Jahr liegt. Sonst muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (Spekulations-Freigrenze von 600 Euro greift). Ich spreche bzw. schreibe hier von der bundesdeutschen Regelung.

Also: Trotzdem ist Gold da sehr im Vorteil gegenüber Aktien, Zertifikaten etc.! Da es bei Gold ohnehin eher um eine mittel- bis längerfristige Anlage geht, sollte der Zeitraum von einem Jahr kein Problem sein.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche! (Und den Karnevalisten unter Ihnen eine angenehme Rekreation.)

Ihr

Michael Vaupel

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
Quelle: » http://www.investor-verlag.de