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Das Gold und die Steuer


Wer Gold in sein Depot legen will, hat in Zeiten der Abgeltungssteuer einen klaren Vorteil gegenüber Aktien- und Fonds-Käufern. Allerdings nur dann, wenn er es "physisch" kauft.

Für die Deutsche Börse und ihr "Xetra-Gold", eine börsengehandeltes ETC (Exchange Traded Commodity) gab es Ende Juli einen kleinen Dämpfer. Das Bundesfinanzministerium stellte vor gut zwei Monaten fest: Auch Gewinne aus dem Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen wie Xetra-Gold, die mit "physischem" Gold unterlegt sind, unterliegen der Abgeltungssteuer.

Für den Börsenbetreiber war das ein Schlag ins Kontor, hatten die Experten doch "Xetra-Gold" als Möglichkeit propagiert, "physisch" Gold zu kaufen, ohne dafür einen Tresor zu besitzen oder mieten zu müssen. Bei dem Wertpapier (WKN A0S9GB) kann man damit zwar nach wie vor direkt auf die Entwicklung des Weltmarktpreises bei Gold wetten, der Fiskus hält aber die Hand auf, wenn Gewinne beim Verkauf des Wertpapiers realisiert werden.

Bei Lieferung: Nach einem Jahr steuerfrei
Einen kleinen Fluchtpunkt hat der Gesetzgeber aber auch hier gelassen: Wer nämlich von der Option auf eine Lieferung des bei Xetra-Gold unterlegten physischen Goldes in Form von Barren Gebrauch macht, kann die Abgeltungssteuer umschiffen. Lässt er ab dem Zeitpunkt der Lieferung des gelben Edelmetalles die Spekulationsfrist von einem .................



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Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews.at keine Haftung.
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